Deutsche Umwelthilfe siegt vor dem Landgericht Berlin gegen Daimler-Anwalt
Geschrieben am 12-04-2016 |   
 
 Berlin (ots) - Umweltverband darf weiterhin einen als  
Drohschreiben zu bewertenden Brief des Daimler-Anwalts Schertz  
veröffentlichen - Landgericht hob die durch Rechtsanwalt Schertz  
erwirkte Einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf - DUH stellt  
Anwaltsschreiben wieder online 
 
   Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit zwischen dem  
Anwalt der Daimler AG, Prof. Christian Schertz, und der Deutschen  
Umwelthilfe (DUH) zugunsten der Umwelt- und  
Verbraucherschutzorganisation entschieden. Das Gericht hob mit  
sofortiger Wirkung die zugunsten von Herrn Prof. Schertz ergangene  
einstweilige Verfügung vom 15.01.2016 auf und wies den Antrag auf  
ihren Erlass zurück. Anlass für den Rechtsstreit war ein Schreiben  
von Medienanwalt Christian Schertz im Auftrag der Daimler AG am  
Vortag einer angekündigten Pressekonferenz, bei der die DUH  
Ergebnisse von Abgastests u. a. einer Mercedes C-Klasse  
veröffentlichte. 
 
   "Die heutige Entscheidung des Berliner Landgerichts stärkt den  
Verbraucherschutz in Deutschland und erleichtert der Deutschen  
Umwelthilfe die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals. Daimler hat  
versucht, uns mit anwaltlichen Drohgebärden in der Aufklärung der  
Abgasmanipulationen beim Stuttgarter Autokonzern zu behindern.  
Gleichzeitig wurden uns "gesonderte rechtliche Schritte" für den Fall 
angekündigt, dass wir diesen Drohbrief veröffentlichen oder auch nur  
daraus zitieren. Seitdem wir mit eigenen Messungen das Ausmaß des  
Dieselabgasskandals untersuchen und Indizien für  
Abschalteinrichtungen veröffentlichen, sehen wir uns zunehmend auf  
unsere Existenz ausgerichteten Drohungen von Seiten der  
Automobilindustrie ausgesetzt", kommentiert Jürgen Resch,  
Bundesgeschäftsführer der DUH, die Entscheidung. 
 
   Trotz der Drohung hat die DUH sowohl das Schreiben veröffentlicht  
als auch auf die gefundenen Indizien für Abschalteinrichtungen bei  
Daimler hingewiesen. Im Februar 2016 musste Daimler diese auch  
einräumen, ist aber der Auffassung, dass die Verwendung der  
Abschalteinrichtung rechtmäßig ist. Ein Rechtsgutachten von Prof.  
Remo Klinger sowie das in der vergangenen Woche bekanntgewordene  
Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen  
Bundestags belegen hingegen die Rechtsauffassung der DUH, dass eine  
dauerhafte Reduzierung der Abgasreinigung unterhalb einer bestimmten  
Temperatur rechtswidrig ist. 
 
   "Ein generelles Verbot, Anwaltsschreiben zu veröffentlichen, gibt  
es nicht", erläutert Christine Danziger, die die DUH gemeinsam mit  
Remo Klinger in dem Verfahren vertritt. "Vorliegend konnten wir das  
Gericht, das die Verfügung noch im Januar erlassen hat, davon  
überzeugen, dass das öffentliche Interesse an Information hier  
Vorrang hat vor den Interessen der Autokonzerne. Damit ist der  
Versuch gescheitert, juristische Drohungen auszusprechen und dem  
Empfänger eines solchen Schreibens dessen Veröffentlichung zu  
verbieten", fügt Remo Klinger hinzu. Die Urteilsbegründung des  
Landgerichts liegt noch nicht vor. 
 
   Hintergrund: 
 
   Am 15.12.2015 lud die DUH zu einer Pressekonferenz am  
darauffolgenden Tag ein. Sie kündigte unter anderem an, weitere  
Ergebnisse von NOx-Abgasmessungen vorzustellen. Wenige Stunden nach  
Versand der Einladung zur Pressekonferenz erhielt die DUH ein  
Schreiben von Rechtsanwalt Christian Schertz, der hierin die medien-  
und presserechtliche Vertretung der Daimler AG anzeigte. Aus Sicht  
der DUH besteht ein öffentliches Interesse daran, aufzuzeigen, wie  
die Daimler AG auf die Ankündigung einer Pressekonferenz reagiert und 
versucht, einen Umwelt- und Verbraucherschutzverband davon  
abzuhalten, inzwischen eingestandene Manipulationen der Abgaswerte  
(mit dem Hinweis, diese Manipulation sei rechtlich zulässig zum  
"Motorschutz") ihr vorzuwerfen. 
 
   Informationen und Hintergründe: 
 
   Das Schreiben des Daimler-Anwalts Schertz vom 15.12.2015, das die  
DUH gemeinsam mit einer Pressemitteilung am 16.12.2015 veröffentlicht 
hat finden Sie hier: http://l.duh.de/uqk8n 
 
   Die Entscheidung zur Aufhebung der Einstweiligen Verfügung durch  
das Landgericht Berlin vom 12.4.2016 finden Sie unter:  
http://l.duh.de/p120416 
 
   http://www.duh.de/dieselgate.html 
 
 
 
Pressekontakt: 
Jürgen Resch | Bundesgeschäftsführer 
0171 3649170 | resch@duh.de  
 
Prof. Dr. Remo Klinger | Rechtsanwalt 
0171 2435458 | E-Mail: klinger@geulen.com 
 
Dr. Christine Danziger| Rechtsanwältin 
030 - 65 00 1 888 | danziger@thomas-law-office.com  
 
DUH-Pressestelle: 
Daniel Hufeisen | Ann-Kathrin Marggraf | Laura Holzäpfel | 030  
2400867-20 | presse@duh.de www.duh.de | www.twitter.com/umwelthilfe | 
www.facebook.com/umwelthilfe
  Kontaktinformationen: 
   
  Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor. 
  Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
  
  
  Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden 
  Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik. 
   
  Sie suche nach weiteren Pressenachrichten? 
  Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres. 
   
  http://www.bankkaufmann.com/topics.html 
   
  Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com. 
   
  @-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt) 
  Schulstr. 18 
  D-91245 Simmelsdorf 
   
  E-Mail: media(at)at-symbol.de
  
  
  588791
  
weitere Artikel: 
- WAZ: Gabriel sieht Rewe-Klage im Fall 
Edeka-Tengelmann gelassen entgegen Essen (ots) - Nach seiner umstrittenen Ministererlaubnis im Fall  
Edeka-Tengelmann sieht Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) 
der Klage des Edeka-Konkurrenten Rewe gelassen entgegen. "Wir haben  
unsere Entscheidung sehr genau begründet", sagte Gabriel der in Essen 
erscheinenden Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ,  
Mittwochausgabe). 
 
   "Wenn Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte keine Gemeinwohlgründe  
mehr wären in Deutschland, was denn dann?", fügte Gabriel hinzu. Es  
sei wichtig gewesen, das Verfahren "sorgfältig zu führen mehr...
 
  
- Hortonworks und Pivotal erweitern ihre Partnerschaft bei der Bereitstellung von unternehmensgerechten modernen Datenplattformen für Datenmanagement und -analyse Santa Clara, Kalifornien, und Dublin (ots/PRNewswire) - (Hadoop  
Summit Europe) -- Hortonworks, Inc. (http://www.hortonworks.com/)®  
(NASDAQ: HDP) und Pivotal® gaben heute die nennenswerte Erweiterung  
ihrer strategischen Partnerschaft bekannt, die sich auf die  
Hortonworks Data Platform (HDPÔ) und Pivotal HDB® konzentriert. Diese 
strategische Partnerschaft vereint Hortonworks Erfahrung mit und  
Unterstützung von Datenmanagement und -verarbeitung mit Pivotals  
führendem Analysemodul für Apache® HadoopÔ. Auf der bereits  
angekündigten Allianz mehr...
 
  
- ArisGlobal® gibt für das Jahr 2015 ein Rekordwachstum bekannt Chicago (ots/PRNewswire) -  
 
   ArisGlobal®, ein führender Anbieter von cloudbasierten  
Softwarelösungen für die Lebenswissenschaften, gab heute bekannt,  
dass es im Jahr 2015 ein Rekordwachstum, Marktexpansion und wichtige  
Produktinnovationen erreichen konnte. Das Unternehmen verfügt über  
robuste Pläne, um seine Cloud-Plattform für Lebenswissenschaften für  
die regulatorische Einhaltung und die Arzneimittelentwicklung  
kontinuierlich zu überarbeiten. 
 
   Mit einer erweiterten Kundengemeinschaft von über 200 Kunden,  
unterzeichnete mehr...
 
  
- Innovation in digitalen Geschichten: Neue Online-Plattform des Technologiekonzerns SCHOTT (FOTO) Mainz (ots) - 
 
   Wie der jahrtausendealte Werkstoff Glas heute mehr  
Innovationskraft entfaltet denn je, zeigt eine neue Online-Plattform  
des Technologiekonzerns SCHOTT. Unter  
http://www.schott.com/innovation können Besucher buchstäblich  
eintauchen und dieses faszinierende Material mit seinen vielfältigen  
Eigenschaften entdecken. 
 
   "Jede Innovation beginnt mit einer Geschichte, und SCHOTT hat  
viele solcher Innovationsgeschichten zu bieten", meinen die beiden  
Projektleiterinnen Petra Schick, Director New Media, und PR Managerin mehr...
 
  
- Pharmadialog / AOK Baden-Württemberg sieht eigene Rabattvertragspraxis bestätigt / Dialog muss auch mit Krankenkassen erfolgen Stuttgart (ots) - Die am Dienstag (12.04.2016) in Berlin  
vorgestellten Ergebnisse des Pharmadialogs gehen laut AOK  
Baden-Württemberg beim Thema "Liefersicherheit innerhalb der  
Rabattverträge" nur in Ansätzen in die richtige Richtung: "Dass  
kompetente Krankenkassen beim Pharmadialog nicht einbezogen wurden,  
ist die eine kritische Sache. Die andere ist, dass zwar im  
Ergebnispapier des Pharmadialogs die Liefersicherheit innerhalb der  
Arzneirabattverträge auftaucht, im Ergebnis aber ohne Substanz  
bleibt", so der Vorstandschef der AOK mehr...
 
  
  |   
 |   
 | 
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
 Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
  
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
 
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
 
  
 |