| | | Geschrieben am 08-01-2016 NOZ: VdK setzt im Streit um Pflegeheime weiter auf Verfassungsgericht
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 Osnabrück (ots) - VdK setzt im Streit um Pflegeheime weiter auf
 Verfassungsgericht
 
 Trotz Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde: Sozialverband
 unterstützt sieben Verfahren wegen Verletzungen der Grundrechte
 
 Osnabrück. Der Sozialverband VdK Deutschland hat es bedauert, dass
 der Pflegeheimleiter Armin Rieger mit seiner Verfassungsbeschwerde
 gegen den deutschen Staat gescheitert ist, sieht darin aber keine
 Vorentscheidung für weitere Verfahren. "Die vom VdK unterstützten
 Verfassungsbeschwerden von sieben Betroffenen gegen die Verletzungen
 der Grundrechte in deutschen Pflegeheimen sind nach wie vor beim
 Verfassungsgericht anhängig", sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher
 der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag).
 
 Die Beschwerden der Betroffenen waren im November 2014 unabhängig
 von Riegers Beschwerde eingereicht worden. Mascher betonte: "Sie
 unterscheiden sich auch inhaltlich, sodass die Ablehnung der
 Beschwerde von Herrn Rieger nichts über den Ausgang der vom VdK
 unterstützten Beschwerdeverfahren aussagt."
 
 Riegers Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung
 angenommen, weil sie nach Ansicht des Verfassungsgerichts unzulässig
 ist. Rieger, Geschäftsführer des Augsburger Pflegeheimes "Haus
 Marie", hatte Mitte 2014 in Karlsruhe Beschwerde gegen den Staat
 wegen Verletzung der Schutzpflicht Pflegebedürftiger eingereicht. Der
 Heimleiter wirft den staatlichen Behörden vor, Missständen in
 Pflegeeinrichtungen seit Jahren untätig zuzusehen. Dies verletze das
 Recht der Pflegebedürftigen auf Würde, Gleichheit und körperliche
 Unversehrtheit. So müssten auch in seinem Heim wegen unzureichender
 Personalausstattung Bewohner immer wieder darauf warten, zur Toilette
 gebracht oder gewaschen zu werden. In vielen Heimen bekämen die
 Bewohner nicht genügend oder schlechtes Essen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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