Fluggastrechte: Kommentar zum Flugverbot russischer Airlines über der Ukraine (FOTO)
Geschrieben am 25-09-2015 |   
 
 Potsdam (ots) - 
 
   Die Ukraine hat inmitten der Krise mit Russland Sanktionen gegen  
russische Fluggesellschaften verhängt. Diese dürfen ab sofort nicht  
mehr über ukrainisches Staatsgebiet fliegen. Russland antwortet  
seinerseits mit gleichen Beschränkungen.  
 
   Die Folgen für Passagiere: lange Wartezeiten. Welche Rechte  
betroffene Passagiere haben, erklärt Eve Büchner, Geschäftsführerin  
vom Entschädigungsdienstleister refund.me (www.refund.me): 
 
   "Als Nicht-EU-Staaten fallen weder Russland noch die Ukraine unter 
die EU-Verordnung 261/2004. Diese sichert Fluggästen bei Verspätung  
von über drei Stunden, Annullierungen oder verpassten Anschlussflügen 
Entschädigungen von bis zu 600 Euro zu. Unter gewissen Umständen  
können Passagiere dennoch Ansprüche geltend machen: Startet der Flug  
von einem Flughafen der Europäischen Union - egal ob die Airline aus  
der EU kommt oder nicht - muss diese die entstandene  
Verspätung/Annullierung entschädigen. Hier gilt es jedoch jeweils zu  
klären, ob die Fluglinien außergewöhnliche Umstände für die Probleme  
ins Feld führen können - dann sind sie davon nämlich befreit.  
Außergewöhnlich sind staatlich angeordnete Flugverbote in jedem Fall. 
Den betroffenen Fluggästen wird also nichts anderes übrig bleiben,  
als lange Wartezeiten in Kauf zu nehmen oder sich um andere Flüge zu  
bemühen." 
 
   Über refund.me 
 
   refund.me ist ein global aufgestellter, mehrfach preisgekrönter  
Dienstleister, der Reisende bei der Durchsetzung ihrer  
Entschädigungsansprüche für Verspätungen, Flugausfälle, verpasste  
Anschlüsse und Umleitungen schnell und unkompliziert unterstützt. Die 
Mission des 2012 gegründeten Start-ups: Passagierrechte weltweit  
transparent und durchsetzbar machen. Expertenteams in 13 Ländern  
weltweit haben bisher Ansprüche von Passagieren aus mehr als 135  
Ländern, von 5 Kontinenten und bei über 340 Fluggesellschaften  
durchgesetzt. Das einzigartige und hochpräzise Advanced Business  
Logic System (ABL) ermöglicht die Bearbeitung der Ansprüche direkt  
auf der Website oder über die kostenlose App. So setzt refund.me  
Entschädigungszahlungen von bis zu 600 Euro entsprechend der  
EU-Verordnung 261/2004 unkompliziert durch. refund.me arbeitet mit  
der geringsten Provision der Branche ab 15% (zzgl. MwSt.), die nur im 
Erfolgsfall fällig wird. 2014 lobte die Financial Times das  
Unternehmen in ihrem "Innovative Lawyers Report" als "legal industry  
pioneer". Die Firmenzentralen befinden sich in Potsdam und im  
kalifornischen Palo Alto. 
 
 
 
Pressekontakt: 
press@refund.me I +49.16093603435
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