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Westfalen-Blatt: zum Auschwitz-Prozess

Geschrieben am 15-07-2015

Bielefeld (ots) - Dieser Prozess war eine Tortur, nicht nur für
den 94-jährigen Oskar Gröning. Doch diese Tortur war notwendig. Und
das Urteil gestern war es auch. Es erscheint hart, ist aber
gerecht. Klug haben die Richter während des Prozesses der
Versuchung widerstanden, das hohe Alter des Angeklagten oder seine
angegriffene Gesundheit als Ausflucht zu benutzen. Genauso wenig
haben sie den vielleicht letzten Auschwitz-Prozess zum
Schauverfahren werden lassen. Nun hat das Gericht auch ein kluges
Urteil gefällt. Dass die Richter noch über das von der
Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen sind, ist
ungewöhnlich und ein klares Zeichen dafür, wie schwer die
Schuld des Angeklagten auch heute noch wiegt. Das ist wichtig, gerade
weil die Nazi-Verbrechen schon 70 Jahre und länger zurückliegen.
Der Richterspruch ist auch ein Signal an die Opfer und deren
Hinterbliebenen - mithin an die ganze Welt, die den Prozess mit
größter Aufmerksamkeit verfolgt hat. Dennoch haben die Richter
keine lebenslange Haft verhängt, wie von Vertretern der Nebenklage
gefordert. Ein solches Urteil hätte für Gröning den sicheren Tod
in der Haft bedeutet. Zu Recht hat das Gericht den 94-
Jährigen aber nicht für die zahllosen Fehler und Versäumnisse
der deutschen Justiz büßen lassen. Für die ist dieses Urteil eine
schallende Ohrfeige, lässt es doch keinen Zweifel daran, dass die
Aufarbeitung der NS-Zeit in den vergangenen Jahrzehnten oft
halbherzig betrieben wurde. Ob Gröning die gegen ihn verhängte
Haftstrafe von vier Jahren am Ende tatsächlich verbüßen wird,
erscheint mehr als ungewiss. Im Moment ist nicht einmal sicher,
ob der 94-Jährige überhaupt haftfähig ist. Zudem haben Anklage wie
Verteidigung bereits die Prüfung einer möglichen Revision
angekündigt. Davon unbenommen bleibt das Urteil von überragender
Bedeutung, weil es die grundlegende Frage nach der Mitschuld
eindeutig beantwortet. Demnach kann sich niemand so ganz
einfach mit dem Verweis auf die Zeit oder die allgemeinen Umstände
von der eigenen Verantwortung freisprechen. Nein, dieses Urteil zieht
den Rahmen für den viel zu häufig benutzten Begriff
»Mitläufer« neu, und es zieht ihn eng. Christoph Heubner,
Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, hat das
präzise zum Ausdruck gebracht. In diesem Prozess stecke eben
auch die provokative Frage »Wie verhalten wir uns in Situationen,
in denen Menschen verfolgt und bedroht werden - unsere Hilfe und
unseren Schutz suchen?« So schlägt Lüneburg eine Brücke von der
Vergangenheit in unser Leben. Dieses Urteil muss uns sensibel machen
für zweierlei: für das Glück, nicht in Diktatur, Unterdrückung,
Gewalt und Krieg zu leben und zugleich für die Erkenntnis, dass
Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschlichkeit immer wieder neu
erstritten und verteidigt werden müssen. Von jedem von uns!



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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