| | | Geschrieben am 15-07-2015 Westfalen-Blatt: zum Auschwitz-Prozess
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 Bielefeld (ots) - Dieser Prozess war eine Tortur,  nicht nur für
 den 94-jährigen  Oskar Gröning. Doch diese Tortur war notwendig. Und
 das Urteil  gestern war es auch. Es erscheint hart,  ist aber
 gerecht. Klug haben die Richter während des  Prozesses  der
 Versuchung widerstanden, das   hohe Alter des Angeklagten oder seine
 angegriffene  Gesundheit  als  Ausflucht zu benutzen. Genauso wenig
 haben sie den vielleicht letzten Auschwitz-Prozess   zum
 Schauverfahren werden lassen. Nun hat das Gericht auch ein    kluges
 Urteil gefällt. Dass die Richter         noch über das von der
 Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinausgegangen sind, ist
 ungewöhnlich und ein     klares Zeichen dafür, wie schwer      die
 Schuld des Angeklagten auch heute noch wiegt. Das ist wichtig, gerade
 weil die Nazi-Verbrechen   schon  70 Jahre und länger zurückliegen.
 Der Richterspruch ist auch ein Signal an die Opfer und  deren
 Hinterbliebenen - mithin   an die ganze Welt, die den Prozess  mit
 größter Aufmerksamkeit  verfolgt hat.  Dennoch haben die Richter
 keine lebenslange Haft verhängt, wie  von Vertretern der Nebenklage
 gefordert.  Ein solches Urteil hätte für    Gröning  den sicheren Tod
 in der Haft bedeutet. Zu Recht hat das Gericht        den 94-
 Jährigen aber nicht für die    zahllosen Fehler und Versäumnisse
 der deutschen Justiz büßen lassen.  Für die ist dieses Urteil  eine
 schallende Ohrfeige, lässt es  doch   keinen Zweifel daran, dass die
 Aufarbeitung der  NS-Zeit in den vergangenen Jahrzehnten      oft
 halbherzig betrieben wurde. Ob  Gröning die   gegen ihn verhängte
 Haftstrafe  von vier Jahren  am Ende  tatsächlich   verbüßen wird,
 erscheint    mehr als    ungewiss. Im Moment ist nicht einmal sicher,
 ob der 94-Jährige überhaupt haftfähig ist. Zudem haben  Anklage wie
 Verteidigung bereits die Prüfung einer   möglichen Revision
 angekündigt. Davon   unbenommen bleibt das Urteil  von überragender
 Bedeutung,  weil es die   grundlegende Frage   nach der Mitschuld
 eindeutig beantwortet. Demnach kann sich niemand     so ganz
 einfach mit dem Verweis auf die Zeit oder die allgemeinen Umstände
 von der eigenen Verantwortung freisprechen. Nein, dieses Urteil zieht
 den Rahmen für den     viel zu häufig benutzten    Begriff
 »Mitläufer« neu, und es zieht ihn eng.   Christoph Heubner,
 Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, hat das
 präzise zum Ausdruck gebracht. In diesem Prozess    stecke eben
 auch die    provokative Frage  »Wie verhalten wir uns in Situationen,
 in denen Menschen verfolgt und bedroht werden - unsere Hilfe und
 unseren Schutz suchen?« So schlägt   Lüneburg eine Brücke von der
 Vergangenheit in unser Leben. Dieses Urteil  muss uns sensibel machen
 für zweierlei:  für das Glück, nicht in    Diktatur, Unterdrückung,
 Gewalt   und Krieg zu leben und zugleich   für die Erkenntnis, dass
 Demokratie, Frieden, Freiheit und  Menschlichkeit  immer wieder neu
 erstritten und verteidigt werden müssen. Von jedem von uns!
 
 
 
 Pressekontakt:
 Westfalen-Blatt
 Chef vom Dienst Nachrichten
 Andreas Kolesch
 Telefon: 0521 - 585261
 
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