| | | Geschrieben am 15-07-2015 Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Auschwitz-Prozess in Lüneburg
Zu spät
Sigrun Müller-Gerbes
 | 
 
 Bielefeld (ots) - 70 lange Jahre hat die deutsche Justiz
 gebraucht, um das Selbstverständlichste zu formulieren: Bei Auschwitz
 durfte man nicht mitmachen. 70 Jahre, in denen deutsche Gerichte die
 Täter davonkommen ließen, weil sie angeblich bloß Mitläufer waren,
 kleine Rädchen ohne eigene Verantwortung, Befehlsempfänger ohne
 Entscheidungsspielraum. Wer die Schilderungen der Überlebenden vor
 Gericht liest, den erfüllt es noch nachträglich mit Scham: Sie alle
 haben jahrzehntelang ertragen müssen, dass die, die da an der Rampe
 von Auschwitz Dienst taten, die mithalfen, ihre Nächsten ins Gas zu
 schicken, nicht schuldig schienen im Sinne des Gesetzes. Ein Skandal.
 Aber auch eine große Erleichterung, dass sich die Justiz spät, allzu
 spät, eines Besseren besonnen hat. Es mag hilflos, ja lächerlich
 klingen, wenn Beihilfe zu 300.000-fachem Mord mit vier Jahren
 Gefängnis geahndet wird - und der Täter vermutlich nicht einen Tag
 davon absitzen muss, weil er zu alt und zu schwach ist. Aber auf das
 Strafmaß kommt es hier letztlich nicht an. Das Landgericht Lüneburg
 hat mit seinem Urteil klargemacht, dass die Schuld am Mittun in der
 Mordmaschinerie Auschwitz auch nach 70 Jahren nicht einfach
 abgetragen, verjährt, vergessen ist. Und es hat dafür gesorgt, dass
 den Opfern noch einmal, für viele wohl zum letzten Mal, eine Stimme
 verliehen wurde. Eine Stimme, die auch der jüngeren Generation vor
 Augen führt, wohin Mitläufertum führen kann.
 
 
 
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 Neue Westfälische
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