| | | Geschrieben am 15-07-2015 Mitteldeutsche Zeitung: zum Auschwítz-Prozess
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 Halle (ots) - Mussten Prozess und Urteil sein? Sie mussten nicht
 nur sein, weil das Strafgesetzbuch für Mord und Völkermord keine
 Verjährung kennt und die Justiz schon deshalb zur Strafverfolgung
 verpflichtet ist. Sie mussten sein,  weil der Sinn der Abschaffung
 der Verjährung von Mord und Völkermord gerade darin bestand, die
 Strafverfolgung von jeder zeitlichen Begrenzung zu befreien - kein
 Mörder und kein Völkermörder soll darauf vertrauen dürfen, seiner
 Verantwortung durch Zeitablauf entkommen zu können. Das  ist die
 einfache juristische Begründung dafür, warum Anklage und Verurteilung
 Oskar Grönings zwingend geboten waren.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Mitteldeutsche Zeitung
 Hartmut Augustin
 Telefon: 0345 565 4200
 
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