| | | Geschrieben am 11-07-2015 Redaktionsnetzwerk Deutschland: Die Zahl rechtswidriger Hartz-IV-Sanktionen steigt / Linke: "Sanktionswillkür Tür und Tor geöffnet"
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 Hannover (ots) - Immer mehr Widersprüche gegen verhängte
 Sanktionen bei Hartz IV haben Erfolg, weil die Zwangsmaßnahmen
 entweder ganz oder teilweise rechtswidrig sind. Das ergibt sich aus
 einer statistischen Aufstellung der Bundesregierung, die dem
 RedaktionsNetzwerk Deutschland vorliegt, dem mehr als 30
 Tageszeitungen angehören. 2014 ist danach die Quote der erfolgreichen
 Widersprüche bei Jobcentern von zuletzt 36,5 auf 37,4 Prozent, in
 absoluten Zahlen auf 56 716, gestiegen.
 
 Die Bundesregierung räumt ein, dass im Jahr 2014 die Gerichte 41,1
 Prozent der eingereichten Klagen gegen Sanktionen (6.370) teilweise
 oder ganz stattgegeben haben. Die Vorsitzende der Partei Die Linke,
 Katja Kipping, sagte dazu dem RedaktionsNetzwerk Deutschland,
 Sanktionen verletzten grundsätzlich das Grundrecht auf ein
 Existenzminimum. "Es ist darüber hinaus besonders skandalös, wenn in
 diesem grundrechtlichen Bereich auch noch massenhaft fehlerhaft und
 rechtswidrig das Existenzminimum gekürzt wird." Scheinbar sei der
 Sanktionswillkür "Tür und Tor geöffnet". Sanktionen bei Hartz IV und
 den anderen Grundsicherungen "gehören deshalb sofort und restlos
 abgeschafft", forderte Kipping.
 
 Insgesamt wurden 2014 bei 4.387.178 erwerbsfähigen
 Leistungsbeziehern 1.001.103 neue Sanktionen festgestellt. Knapp 17
 Prozent der Leistungsbezieher waren 25 oder jünger. Fast drei Viertel
 aller Sanktionen (73,8 Prozent), bei steigender Tendenz, wurden wegen
 Meldeversäumnissen verhängt. Leicht zurückgegangen sind die Maßnahmen
 aufgrund der Weigerung zur Arbeitsaufnahme oder zur Fortführung von
 Maßnahmen (118.614). Knapp elf Prozent (103.967) der
 Leistungsbezieher weigerten sich, Pflichten bei der Eingliederung,
 zum Beispiel Bewerbungen, zu erfüllen.
 
 Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende bei
 monatlich 399 Euro. Sofern Leistungsbezieher Auflagen der Jobcenter
 ablehnen, können gegen sie Sanktionen verhängt werden. Berechtigte
 bis zum Alter von 25 Jahren unterliegen verschärften finanziellen
 Zwangsmaßnahmen. Rund 1,5 Milliarden Euro haben Hartz-IV-Bezieher in
 den vergangenen sieben Jahren wegen Sanktionen eingebüßt. 2014
 bekamen die Betroffenen im Schnitt 107 Euro weniger - die Sanktionen
 machten 182 Millionen Euro aus. Beim ersten unentschuldigt versäumten
 Termin wird der Regelsatz um zehn Prozent gekürzt. Lehnt ein
 Langzeitarbeitsloser eine zumutbare Arbeit ab, kann das Jobcenter den
 Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent, im Wiederholungsfall um 60
 Prozent kürzen, notfalls auch komplett streichen. Fachleute halten
 das bisherige Sanktionsregime für zu verwaltungsaufwendig und
 fehleranfällig.
 
 Im Bundesarbeitsministerium gibt es Überlegungen, wonach die
 Jobcenter bei ausbleibenden Pflichterfüllungen den Hartz-IV-Satz
 pauschal um 50 oder 100 Euro pro Monat mindern könnten. Strittig ist,
 ob die verschärften Sanktionen für Jugendliche generell gestrichen
 werden, aus Gleichheitsgründen, oder ob sie nur "vernünftig"
 entschärft werden sollen. Rechte und Pflichten sollen künftig "für
 alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise" gelten, heißt es in
 einem vorliegenden Positionspapier des Arbeitsministeriums. "Wir
 peilen an, eine Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und
 Rechtsvereinfachungen für Langzeitarbeitslose im Herbst auf den Weg
 zu bringen", kündigte der sozialpolitische Sprecher der
 Unionsfraktion, Karl Schiewerling, an.
 
 Die SPD-Sozialexpertin Katja Mast sagte, man müsse "die
 Sinnhaftigkeit der Sanktionen bei Geldern für die Unterkunft infrage
 stellen". Statt Menschen in Arbeit zu bringen, drohe bei der Kürzung
 von Mietkostenzuschüssen Obdachlosigkeit und eine weitere Entfernung
 vom Arbeitsmarkt. Sozialverbände beklagen, dass gerade viele junge
 Menschen wegen Sanktionen gar nicht mehr im Jobcenter vorstellig
 werden und sich stattdessen auf eigene Faust durchschlagen - notfalls
 kriminell. Rund 20.000 junge Menschen sollen nach Schätzungen aus der
 Betreuung von Jobcenter oder Jugendamt herausgefallen sein.
 
 Zum RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gehören mehr als 30
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 Allgemeine Zeitung, die Kieler Nachrichten, das Göttinger Tageblatt,
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