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Allg. Zeitung Mainz: Kein Reformbedarf / Kommentar zum Strafrecht

Geschrieben am 29-06-2015

Mainz (ots) - Heiko Mass muss sich fragen lassen, ob im deutschen
Strafrecht nicht Wichtigeres zu besprechen wäre: Islamismus,
Kinderpornografie oder Internetkriminalität beispielsweise.
Stattdessen tritt der Bundesjustizminister eine Debatte über eine
Reform des Paragrafen 211 los. Über Mord, einen Tatbestand also, der
sich im Kontext der Gesamtkriminalität im Promillebereich bewegt. Das
Thema ist zudem nicht neu, und die Expertenkommission des Ministers
hat wenig mehr zuwege gebracht, als die Diskussion der vergangenen
zwei Jahre zusammenzufassen. Worum geht es? Zunächst um die
sogenannte Tätertypenlehre (im Strafgesetzbuch ist formuliert:
"Mörder ist, wer..."), die der Nazizeit entstammt. Es wäre - aus
historischen Gründen - gewiss wünschenswert, in der Terminologie auf
die Tathandlung abzustellen. Juristisch bliebe dies folgenlos. Zum
anderen schlagen die Experten vor, die normierten Mordmerkmale
künftig nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu
verknüpfen. Klassisches Muster: Die wehrlose Frau, die ihren Mann
nach Jahren des ehelichen Martyriums im Schlaf erschlägt.
Zweifelsfrei ein Fall der Heimtücke und damit für lebenslange Haft.
Das ist ebenso gesetzeskonform, wie es ungerecht ist. Allerdings: Die
Rechtsprechung ist längst weiter. Der Bundesgerichtshof hat dafür
eine Strafmilderung wegen des Vorliegens "außergewöhnlicher Umstände"
entwickelt. Es gibt praktikable Lösungen jenseits des Gesetzes, eine
Reformdebatte ist also überflüssig. Und obendrein schädlich, weil sie
gesellschaftspolitisch das höchste Rechtsgut, den Wert des Lebens in
seiner Bedeutung relativiert.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
Regionalmanager
Telefon: 06131/485817
desk-zentral@vrm.de


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