Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Baden-Württemberg/Stickelberg
Geschrieben am 25-11-2014 |   
 
 Stuttgart (ots) - Eine persönliche Verfehlung ist dem  
Justizminister nicht vorzuhalten - sieht man einmal davon ab, dass er 
vorschnell ein Behördenversagen ausschloss und auch sonst zu  
vertrauensselig mit seinen Leuten im Ministerium umging. Allerdings  
gibt es auch eine politische Verantwortung, die ein Minister zu  
übernehmen hat, wenn in seinem Amtsbereich ein wirklich gravierendes  
Versagen festzustellen ist. 
 
   Ist nun der Hungertod des Rasmane K. ein derart gravierendes  
Ereignis, das einen Minister zu der Überlegung führen kann und muss,  
die politische Verantwortung zu übernehmen - und zurückzutreten? Die  
Antwort lautet: Ja, und zwar dann, wenn die Staatsanwaltschaft zu dem 
Ergebnis käme, dass der Mann mutwillig oder fahrlässig sich selbst  
überlassen wurde. Rasmane K. hatte schwere Schuld auf sich geladen.  
Er tötete seine Lebensgefährtin und schlug einen Strafvollzugsbeamten 
in die Dienstunfähigkeit. Aber er war allem Anschein nach auch ein  
psychisch kranker, in Wahnvorstellungen gefangener und  
medizinisch hilfsbedürftiger Mensch. Der Rechtsstaat bewährt sich  
nicht in Sonntagsreden. Wirklich stabil ist er nur, wenn er das Recht 
auch denen angedeihen lässt, die sich ihm widersetzen. Dafür Sorge zu 
tragen ist Aufgabe der Politik, besonders eines Justizministers. 
 
 
 
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