Lausitzer Rundschau: Sieben Kinder, sieben Stimmen
Ministerin Schwesig und das Familienwahlrecht
Geschrieben am 21-11-2014 |   
 
 Cottbus (ots) - Ursula von der Leyen darf sich schon mal freuen.  
Sieben Kinder, macht sieben Stimmen, plus die eigene. Da ist von der  
Leyen irgendwann die Kanzlerschaft so gut wie sicher. Aber Spaß  
beiseite: SPD-Familienministerin Manuela Schwesig entwickelt sich zur 
Speerspitze der persönlichen, kruden Ideen. Kürzlich floppte ihr  
Vorstoß einer Familienarbeitszeit von 32 Stunden pro Woche. Kanzlerin 
und Wirtschaft waren alles andere als amüsiert. Jetzt also das  
Familienwahlrecht, das einem Elternteil für jedes Kind eine  
zusätzliche Stimme einbringt. Mal davon abgesehen, ob ein solches  
Wahlrecht verfassungsrechtlich überhaupt umsetzbar ist, stellt sich  
die Frage, wie das ganz praktisch funktionieren soll. Der  
konservative Papa verspricht der aufbegehrenden Tochter also hoch und 
heilig, das Kreuzchen auch links zu machen. Von wegen. Das  
Familienwahlrecht sorgt für Missbrauch, die stellvertretende  
Stimmabgabe ist nicht nachprüfbar und konterkariert damit auch  
indirekt den Grundsatz des gleichen Gewichts von Stimmen. Außerdem:  
Wenn einmal diese Tür geöffnet ist, werden andere auch durchgehen  
wollen. Was ist beispielsweise mit Menschen, die Angehörige pflegen,  
die nicht mehr wählen können? Müssen sie nicht auch bei der  
Stimmabgabe deren Interessen besonders vertreten dürfen? Auf die  
Spitze getrieben: Sind die, die viele Steuern zahlen, nicht  
außerordentlich nützlich für die Gesellschaft? Muss sich das nicht  
auch beim Wahlrecht niederschlagen? Schon ist man zurück im alten  
Rom, beim Zensuswahlrecht, wo nur der wählen durfte, der genug Geld  
nachweisen konnte. Schwesigs Vorstoß hilft Kindern nicht. Er ist  
absurd. Wichtiger ist, den Blick auf die wirklichen Bedürfnisse von  
Kindern zu richten: gute Betreuung, gute Bildung. Und viel Zuneigung. 
 
 
 
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