Rheinische Post: Vier bayerische Bistümer gegen Lockerung des katholischen Arbeitsrechts
Geschrieben am 21-11-2014 |   
 
 Düsseldorf (ots) - Die geplante Änderung des Arbeitsrechts der  
katholischen Kirche stößt auf Widerstand in Bayern. Wie die in  
Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter  
Berufung auf Kirchenkreise berichtet, haben die Diözesen Passau,  
Regensburg, Eichstätt und Augsburg Bedenken gegen einen Vorschlag,  
der unter anderem vorsieht, dass eine Wiederverheiratung Geschiedener 
nicht mehr grundsätzlich ein Kündigungsgrund für kirchlich  
Beschäftigte sein soll. Diese Lockerung war Inhalt eines  
Änderungsvorschlags für die Grundordnung der Bistümer, den eine  
Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des früheren Freiburger Erzbischofs  
Robert Zollitsch und der Verband der Diözesen erarbeitet hatten.  
Demnach soll der "kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer  
Zivilehe" (die katholische Kirche erkennt Scheidungen nicht an) nur  
noch als Kündigungsgrund gelten, wenn er "objektiv geeignet ist, ein  
erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen  
Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des  
kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen". Bisher sieht die  
Grundordnung eine Wiederverheiratung geschiedener Kirchenmitarbeiter  
als "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß". Die Bistümer wollten sich zu 
der Frage nicht äußern. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Rheinische Post 
Redaktion 
  
Telefon: (0211) 505-2621
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