neues deutschland: Einstellung des Verfahrens gegen Lothar König: Spät, aber doch einsichtig?
Geschrieben am 10-11-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Das hätten sie auch einfacher haben können, die  
Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht in Dresden. Bei dem  
erfolgreich verhinderten Naziaufmarsch im Februar 2011 war es zu  
Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstrierenden  
gekommen, Sachschaden war entstanden. Und das geht wohl nicht, ohne  
dass jemand dafür bezahlt. In diesem Fall mussten erst die  
KollegInnen der brandenburgischen Polizei ran und Aufnahmen des über  
Lothar Königs Lautsprecherwagen Gesagten analysieren. Ergebnis: Er  
hat nicht unentwegt gegen die Polizei gehetzt. Und die Beschuldigung, 
er habe überdies Musik mit »anheizenden, aggressiven Rhythmen«  
gespielt, klingt doch ein bisschen zu sehr nach Oma und Opa, die sich 
weiland beim Hören der Rolling Stones die Ohren zuhielten. Aber genug 
Hohn und Spott. Der Verfolgungswille der sächsischen Behörden, der  
sich nicht nur im Fall König zeigte, sondern auch in den 10  
000-fachen Funkdatenabfragen, im Vorwurf der Bildung einer  
kriminellen Vereinigung, ist alles andere als witzig. Die Grundrechte 
Tausender wurden verletzt, Dutzende zu Unrecht beschuldigt und  
verfolgt. Noch anhängig ist das Berufungsverfahren gegen den  
Antifaschisten Tim H., der vom Dresdner Amtsgericht zu fast zwei  
Jahren Knast verurteilt wurde. Die Umstände waren ähnlich verworren  
wie bei Lothar König. Es soll jemand bezahlen. Bleibt zu hoffen, dass 
sich auch das Landgericht im Fall Tim H. die Peinlichkeit erspart und 
einstellt. 
 
 
 
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