| | | Geschrieben am 29-09-2014 125 Jahre Genossenschaftsgesetz - ein Grund zu feiern
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 München (ots) - Am 1. Oktober 1889 trat das deutsche
 Genossenschaftsgesetz in Kraft. Es stellt bis heute den gültigen
 Rechtsrahmen für alle Genossenschaften in Deutschland dar. "Dieses
 universelle Gesetzeswerk gehört zu den größten Errungenschaften in
 der Genossenschaftsgeschichte und hat internationale
 Vorbildfunktion", erklärt Stephan Götzl, Präsident des
 Genossenschaftsverbands Bayern (GVB).
 
 Seit seiner Einführung vor 125 Jahren wurde das
 Genossenschaftsgesetz mehrfach überarbeitet und den Erfordernissen
 der Zeit angepasst. Zuletzt durch die Novellierung im Jahr 2006.
 Diese brachte zahlreiche Gründungserleichterungen mit sich und
 erweiterte die Betätigungsfelder für Genossenschaften. So wurde die
 Mindestmitgliederzahl von sieben auf drei herabgesetzt. Zudem können
 Kooperativen für ihre Mitglieder seitdem auch soziale und kulturelle
 Förderzwecke verfolgen. "Die Novellierung machte die Unternehmensform
 attraktiver und begünstigte spürbar das Gründungsgeschehen", betont
 Götzl. Seit 2007 wurden in Bayern 336 neue Genossenschaften ins Leben
 gerufen. Aktuell gibt es im Freistaat 1.296 Genossenschaften mit über
 2,8 Millionen Mitglieder.
 
 "Die Ideen von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann
 Schulze-Delitzsch haben die Unternehmensform begründet, das Gesetz
 bildet den verlässlichen Rahmen für genossenschaftliches
 Bürgerengagement", fasst der GVB-Präsident zusammen. Nicht zuletzt
 deshalb sei darauf zu achten, dass es durch regulatorische Maßnahmen
 nicht schleichend ausgehöhlt werde. Exemplarisch nannte Götzl die
 Planungen zum Kleinanlegerschutzgesetz. Obwohl dieses nicht primär
 auf Genossenschaften ziele, würden nach dem bisherigen
 Referentenentwurf doch deren Abläufe unnötig erschwert. Hier müsse
 bei der Realisierung des Gesetzes in den nächsten Monaten klug agiert
 werden, um Finanzierungshemmnisse für Genossenschaften zu vermeiden,
 fordert der GVB-Präsident: "Damit Genossenschaften auch in Zukunft
 ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verantwortung im Sinne
 ihres Förderauftrags nachkommen können."
 
 Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vereint unter seinem Dach
 1.296 genossenschaftliche Unternehmen mit rund 2,8 Millionen
 Mitgliedern. Dazu zählen 286 bayerische Volksbanken und
 Raiffeisenbanken sowie 1.010 ländliche und gewerbliche
 genossenschaftliche Unternehmen. (Stand 30.6.2014)
 
 
 
 Pressekontakt:
 Ursula Weiß
 Pressereferentin
 Genossenschaftsverband Bayern e. V.
 Türkenstraße 22-24, 80333 München
 Tel. 089 / 2868 - 3411
 Fax. 089 / 2868 - 3405
 Mail: presse@gv-bayern.de
 Web: www.gv-bayern.de/presse
 
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