Mayer/Brähmig: Nationaler Gedenktag an Flucht und Vertreibung stärkt die Erinnerungskultur
Geschrieben am 27-08-2014 |   
 
 Berlin (ots) - Koalition löst Versprechen gegenüber den  
Vertriebenen ein 
 
   Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch beschlossen, zukünftig 
am 20. Juni den Gedenktag für Flucht und Vertreibung zu begehen. Dazu 
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im  
Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, und der Vorsitzende der Gruppe  
der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten, Klaus  
Brähmig: 
 
   Stephan Mayer: "Der lange gehegte Wunsch, dem Schicksal der Opfer  
von Flucht  und Vertreibung in angemessener Art und Weise jährlich zu 
gedenken, ist heute in Erfüllung gegangen. Mit dem Gedenktag  
entspricht das Bundeskabinett einem Kernanliegen der  
CDU/CSU-Fraktion. Sie hat das Anliegen intensiv vorangetrieben und im 
Koalitionsvertrag festgehalten. 
 
   Das unermessliche Leid der Millionen von Deutschen, die durch  
Vertreibung, Zwangsumsiedlung und Deportation ihre Heimat verlassen  
mussten, darf nicht in Vergessenheit geraten. Die Erinnerung und die  
Auseinandersetzung mit dem Schicksal der Vertriebenen sind auch fast  
70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von herausragender  
Bedeutung. Die erfolgreiche Aufnahme und die Integration der  
Vertriebenen nach dem Krieg ist eine der großen  
gesamtgesellschaftlichen Leistungen der Bundesrepublik. Der Wille zu  
Versöhnung und Neuanfang ist einer der wesentlichen Pfeiler des  
geeinten Europas. Die Vertriebenen haben auch hieran einen wichtigen  
Anteil. 
 
   Klaus Brähmig: "Dieser Gedenktag ist ein wichtiges Zeichen der  
Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen und ein weiterer  
wichtiger Schritt zur gesellschaftlichen Anerkennung ihres  
Schicksals. Der Gedenktag gibt der Erlebnisgeneration die Chance,  
ihren Frieden zu schließen mit dem Thema Flucht und Vertreibung.  Die 
deutschen Heimatvertriebenen leisteten einen entscheidenden Beitrag  
zum Aufbau unseres demokratischen Gemeinwesens. Mit dem nationalen  
Gedenktag werden diese Leistungen angemessen gewürdigt. 
 
   Mit dem Gedenktag erweitern wir zugleich auch das Verständnis für  
die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dem  
wachsenden Interesse unserer östlichen Nachbarn an diesem Teil ihrer  
Geschichte können wir entgegenkommen, indem wir auch in Deutschland  
das Bewusstsein für einen vom europäischen Geist geprägten Dialog  
über die gemeinsame Vergangenheit und Zukunft befördern. 
 
   Die Verbindung dieses Gedenktages mit dem Weltflüchtlingstag setzt 
dabei ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit  
ächten und den Gedanken der Versöhnung und Völkerverständigung  
stärken wollen. Denn nach wie vor werden weltweit Menschen zu Opfern  
von Flucht und Vertreibung. Humanitäre Hilfe für diese Menschen ist  
ein Gebot der Nächstenliebe, aber auch ein Signal für Recht und  
Freiheit gegen Unterdrückung und Verfolgung. Auch ihnen werden wir am 
20. Juni gedenken." 
 
   Hintergrund: 
 
   Der Beschluss der Bundesregierung sieht vor, ab dem Jahr 2015  
jährlich am 20. Juni den "Gedenktag für die Opfer von Flucht und  
Vertreibung" zu begehen. Der 20. Juni ist  gleichzeitig  
Weltflüchtlingstag, dieser Tag wurde im Jahr 2000 von den Vereinten  
Nationen dazu ausgerufen. 
 
 
 
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Fax:      (030) 227-56660 
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