Rechnungshöfe kritisieren Verstöße bei der Max-Planck-Gesellschaft
Forderung nach strengeren Gesetzen / "Report Mainz", heute, 12. August 2014, um 21.45 Uhr im Ersten
Geschrieben am 12-08-2014 |   
 
 Mainz (ots) - Politiker und Wissenschaftsrechtler fordern  
strengere Gesetze für Forschungseinrichtungen. Die zuständige  
Berichterstatterin für die SPD im Bundestag Daniela De Ridder sagte  
dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sowie dem ARD-Politikmagazin  
"Report Mainz", Controlling und ethische Standards müssten gesetzlich 
verbindlich geregelt werden. "Wir haben es hier mit mannigfaltigen  
Strukturproblemen zu tun. Ich glaube, dass die Kriterien sehr  
einseitig dimensioniert waren, dass wir uns zu stark auf die  
Forschungsergebnisse gestützt haben. Wir brauchen Qualitätsstandards  
für gutes wissenschaftliches Verhalten, dann auch gesetzlich  
festgeschrieben. Damit es ganz klare Spielregeln gibt, mit denen  
operiert wird." 
 
   Hintergrund sind gemeinsame Recherchen des ARD-Politikmagazins  
"Report Mainz" und des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Demnach  
haben Rechnungshöfe in der Vergangenheit immer wieder die fehlerhafte 
Verwendung von Mitteln in der Max-Planck-Gesellschaft (MPG)  
kritisiert - von falsch deklarierten Bewirtungen bis hin zu  
Leistungszulagen an den vor kurzem ausgeschiedenen Präsidenten in  
sechsstelliger Höhe. Die Max-Planck-Gesellschaft wird vorrangig aus  
öffentlichen Mitteln finanziert und hat einen Jahresetat von mehr als 
zwei Milliarden Euro. 
 
   Auch der Sprecher der Ombudsstelle für die Wissenschaft der  
Deutschen Forschungsgemeinschaft, Prof. Wolfgang Löwer, fordert  
strengere Vorgaben. Eine stärkere interne Revision müsse verbindlich  
festgeschrieben werden. Dies könne im Wissenschaftsfreiheitsgesetz  
verankert werden. "Der Bund hat gerade ein  
Wissenschaftsfreiheitsgesetz gemacht. Da könnte man auch überlegen,  
ob ein paar Bindungstatbestände, was zum Beispiel die Stärkung der  
Innenrevision betrifft, ins Gesetz geschrieben werden." 
 
   Dem vor kurzem abgelösten Präsidenten Peter Gruss wurde im Jahr  
2008 ein Grundstück der Max-Planck-Gesellschaft in Göttingen  
inklusive Steuerlasten und Gebühren im Gesamtwert von knapp 200.000  
Euro übertragen. Dieses Vorgehen rügte der Oberste Bayerische  
Rechnungshof im Rahmen einer Prüfung der Max-Planck-Gesellschaft. Die 
Zuwendungsgeber hätten vor einer derartigen Entscheidung hinreichend  
informiert werden müssen, heißt es. Dies sei nicht geschehen. Nach  
Recherchen von "Report Mainz" und "Spiegel" wurde die Schenkung im  
kleinen Kreis innerhalb der Führungsebene der Max-Planck-Gesellschaft 
beschlossen. Im Grundbuchauszug wird die Schenkung als  
Leistungszulage für den damaligen Präsidenten eingestuft. Inzwischen  
sei aber ein Ausschuss eingerichtet worden, der sich auch mit der  
Vergütung des Präsidenten befasse, so die Max-Planck-Gesellschaft. 
 
   Darüber hinaus wurden weitere Verstöße gegen die korrekte  
Verwendung von Zuwendungen bekannt. Im Max-Planck-Institut für  
molekulare Zellbiologie und Genetik in Dresden wurden laut  
Sächsischem Rechnungshof zum Beispiel Einweihungspartys als  
Bewirtungen abgerechnet und damit aus öffentlichen Mitteln bezahlt.  
Hierbei seien auch Konzerte gebucht sowie Alkohol bestellt worden -  
finanziert als Spesen. Zudem seien mehrfach Aufträge ohne  
Ausschreibung vergeben worden, ein privater Spender habe immer wieder 
lukrative Aufträge erhalten. "Das Institut hat in erheblichem Umfang  
gegen das Gebot der zweckentsprechenden, wirtschaftlichen und  
sparsamen Verwendung von Mitteln verstoßen", heißt es in einer  
Prüfmitteilung des Rechnungshofes. Das Max-Planck-Institut in Dresden 
musste inzwischen 200.000 Euro zurückzahlen. 
 
   Nach Recherchen von "Report Mainz" und "Spiegel" sind zudem  
mehrere Familienangehörige von Mitarbeitern aus der Führungsebene  
ebenso in wichtigen Funktionen in der Max-Planck-Gesellschaft  
beschäftigt. Die Max-Planck-Gesellschaft bezeichnet das auf Anfrage  
als "Dual-Career-System", also gewünschte parallele Karriere von  
Familienangehörigen. 
 
   Mehrere Mitarbeiter von Max-Planck-Einrichtungen betrieben zudem  
neben ihrer Forschertätigkeit eigene Firmen, was aufgrund der  
möglichen Interessenkonflikte internen Leitlinien der Gesellschaft  
widerspricht. 
 
   Bereits im Juni wurde durch Recherchen von "Report Mainz" und  
"Spiegel" ein Fall von mutmaßlich veruntreuten Forschungsgeldern in  
Millionenhöhe an einer Einrichtung der Max-Planck-Gesellschaft in  
München bekannt. Hier wurden über Jahre mit öffentlichen Mitteln  
Halbleiter produziert. Der Auftrag wurde ohne Ausschreibung an eine  
Firma vergeben, welche der Ehefrau des damaligen Laborleiters  
gehörte. Einen Teil der Halbleiter durfte die Firma zudem  
weiterverkaufen und einen beträchtlichen Teil des Erlöses behalten.  
Auch diesen Fall kritisierte der Oberste Bayerische Rechnungshof. 
 
   Die Max-Planck-Gesellschaft verfolgt nach eigenen Aussagen  
wissenschaftliches Fehlverhalten sehr streng, es gäbe eine interne  
Revision sowie ein Ombudssystem. Auch die Rechnungshöfe und  
Steuerbehörden prüften regelmäßig, heißt es. 
 
   Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen  
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",  
Tel. 06131/929-33351.
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