| | | Geschrieben am 21-06-2014 Rheinische Post: Ministerien legen Referentenentwurf für umfassende Frauenquote vor
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 Düsseldorf (ots) - Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und
 Bundesjustizminister Heiko Maas (beide SPD) haben am Freitag ihren
 Gesetzentwurf für eine umfassende Geschlechterquote zur
 Referentenabstimmung an die anderen Ministerien der Bundesregierung
 geschickt. In dem rund 120 Seiten starken Papier, das der in
 Düsseldorf erscheinenden Zeitung "Rheinische Post" (Samstagausgabe)
 vorliegt, werden vor allem konkrete Ziele für eine bessere Förderung
 von Frauen in den Führungsetagen der Wirtschaft aber auch in denen
 der öffentlichen Verwaltung formuliert. Demnach soll es nicht nur
 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte
 börsennotierter Unternehmen geben, sondern auch eine Reform der
 jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst
 betreffen. Zunächst sieht der Entwurf vor, in börsennotierten
 Unternehmen, deren Aufsichtsräte aus Arbeitgeber- und
 Arbeitnehmerbank bestehen, ab 2016 eine fixe Geschlechterquote von 30
 Prozent einzuführen. Stehen danach neue Wahlen an, ist die Quote
 anzuwenden, laufende Mandate dürfen bis zum regulären Ende bestehen
 bleiben. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze leer. Zudem
 müssen die Unternehmen darüber berichten, ob sie die Quote erreichen
 konnten oder, falls nicht, welche Gründe für das Nichterreichen
 bestehen. Laut Gesetzentwurf soll außerdem  "möglichst synchron zu
 den neuen Regelungen für das Privatrecht" eine Erhöhung des Anteils
 weiblicher Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung, in
 Gerichten und in Unternehmen des Bundes jeweils ab der untersten
 Führungsebene erreicht werden.  Als Unternehmen des Bundes werden
 gelten solche Firmen, an denen der Bund Anteile von mehr als 50
 Prozent hält. Darüber hinaus sollen künftig auch andere
 börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen verpflichtet sein,
 "Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren
 Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen
 festzulegen". Weil dazu nicht nur Aktiengesellschaften sondern etwa
 auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene
 Genossenschaften (eG) zählen, geht die Regierung laut Gesetzentwurf
 von rund 3500 betroffenen Unternehmen aus. Eine Mindestquote soll es
 für diese Zielvorgaben aber nicht geben. Bis zum 4. Juli können sich
 die anderen Ministerien nun zu dem Entwurf äußern. In einer Woche, am
 27. Juni, soll der Entwurf auch an die Länder und die betroffenen
 Verbände geschickt werden.
 
 
 
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 Redaktion
 
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