| | | Geschrieben am 18-03-2014 Allgemeine Zeitung Mainz: Klare Regeln / Kommentar zum Euro-Urteil
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 Mainz (ots) - Behauptungen in der Union, die Kläger gegen den
 Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM seien auf ganzer Linie
 gescheitert, werden auch nach der Entscheidung im Hauptverfahren
 nicht richtiger. Korrekt ist, dass die Karlsruher Richter den
 permanenten Euro-Rettungsschirm im Grundsatz für verfassungskonform
 halten und damit der Linie der Bundesregierung gefolgt sind. Sie
 haben aber auch die Auflagen bestätigt, die schon im Eilverfahren vor
 eineinhalb Jahren formuliert worden sind. Damit wird die Regierung
 verpflichtet, die Haftung der Bundesrepublik auf 190 Milliarden Euro
 zu begrenzen. Ein schöner Erfolg der Kläger, wenn man bedenkt, dass
 im Kleingedruckten des ESM-Vertragswerks keine Obergrenzen vorgesehen
 sind. Danach hätte Deutschland praktisch unbegrenzt für
 zahlungsunfähige Euro-Länder in Haftung genommen werden können. Zudem
 muss der Bundestag Jahr für Jahr Vorsorge treffen, damit ein
 möglicher Kapitalbedarf des ESM gedeckt wäre. Bisher hat Deutschland
 ja nur 22 Milliarden Euro einbezahlt. Laut Vertrag hätte Berlin im
 Falle eines Streits über deutsche Zahlungspflichten das Stimmrecht
 entzogen werden können. Ein Unding, bedenkt man, dass Deutschland 27
 Prozent des Rettungsschirms finanziert und damit im Aufsichtsgremium
 faktisch ein Vetorecht ausübt. Auch diese wichtige Korrektur dürfen
 sich die Kläger auf die Fahnen schreiben. Fazit: Mit dem Urteil
 besteht Rechtssicherheit, es wurden die Rechte des Parlaments
 gestärkt und das Risiko ausgeschlossen, dass deutsche Steuerzahler
 unbegrenzt für Eurosünder geradestehen müssen. Damit kann man
 durchaus zufrieden sein.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Allgemeine Zeitung Mainz
 Florian Giezewski
 Regionalmanager
 Telefon: 06131/485817
 desk-zentral@vrm.de
 
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