| | | Geschrieben am 29-01-2014 Deutsche Fernsehlotterie zieht Bilanz: Glücksspielstaatsvertrag gefährdet Soziallotterien
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 Hamburg (ots) - Sinkende Losverkäufe durch Einschränkungen bei
 Vertrieb und Werbung / Soziale Einrichtungen erhalten immer weniger
 Geld / Klage vor dem Verwaltungsgericht
 
 Im ersten vollen Jahr nach Inkrafttreten des neuen
 Glücksspielstaatsvertrages zieht die Deutsche Fernsehlotterie eine
 ernüchternde Bilanz. "Wir sehen erhebliche Mängel in der Umsetzung
 des bundesweit vorgegebenen Rahmens", so Geschäftsführer Christian
 Kipper. Die Erlöse, die aus den Losverkäufen 2013 für karitative
 Zwecke zur Verfügung gestellt werden konnten, sind gegenüber den
 Vorjahren deutlich gesunken: von 73,6 Mio. Euro 2008 auf 51,7 Mio.
 Euro 2013. Die Ursache sieht die Deutsche Fernsehlotterie in den
 unverhältnismäßig hohen gesetzlichen Auflagen bei der Werbung und dem
 Vertrieb ihrer Lose. Die Deutsche Fernsehlotterie hat deshalb Klage
 vor dem Verwaltungsgericht eingereicht, um eine Erleichterung der
 Wettbewerbsbedingungen für die Soziallotterien zu erreichen.
 
 2008 trat der 1. Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, vor einem
 guten Jahr wurde er abgelöst durch einen neuen
 Glücksspielstaatsvertrag. Das Ziel der Politik: Das
 Glücksspielangebot in Deutschland auf legale Angebote zu kanalisieren
 und die Glücksspielsucht zu bekämpfen. "Mit dem neuen
 Glücksspielstaatsvertrag hat der Gesetzgeber eigentlich sinnvolle
 Möglichkeiten geschaffen, den ungefährlichen Soziallotterien wie der
 Deutschen Fernsehlotterie oder der Aktion Mensch die Werbung und den
 Vertrieb ihrer Lose zu erleichtern", so Christian Kipper. "In der
 Praxis ist allerdings das genaue Gegenteil der Fall: Die
 Verwaltungsebene konterkariert die vorgesehen Möglichkeiten durch
 sehr restriktive Vorgaben. Insbesondere die Einschränkungen im
 Vertrieb und die Werberichtlinien zum Glücksspielstaatsvertrag
 schaden uns und damit dem guten Zweck unserer Veranstaltung
 nachhaltig." So ist der Soziallotterie beispielsweise untersagt,
 Kommunikationswege wie Mobiltelefone oder E-Mail zu nutzen.
 
 Der Vertrieb der Lose gestaltet sich immer schwieriger. "Unsere
 Lose liegen traditionell in Banken, Sparkassen und Postfilialen aus",
 so Kipper. "Deren Zulauf sinkt durch Online-Banking und
 Filialschließungen jedoch stetig. Ein eigenes Vertriebsnetz haben wir
 nicht. Alle Anträge, unsere Lose zum Beispiel über Bankenterminals
 oder Handelsketten vertreiben zu dürfen, wurden bisher abgelehnt."
 
 Der Losverkauf über das Internet gestaltet sich ebenfalls
 schwierig. "Das Internet ist längst Partner des täglichen Lebens,
 Menschen kaufen dort alles Mögliche ein. Nirgends aber sind die
 Hürden so hoch wie beim Kauf eines Loses unserer Soziallotterie", so
 Kipper. Hat ein Kaufinteressent alle notwendigen Daten für den Kauf
 eines Loses übermittelt, so ist die Fernsehlotterie verpflichtet, ihm
 zusätzlich hierzu per "Einschreiben eigenhändig" einen Code zukommen
 zu lassen, mit dem er den Bestellprozess abschließen kann. "Würde
 sich der Kaufinteressent beispielsweise für ein Jahres-Los zu 45 Euro
 interessieren, muss die Fernsehlotterie davon bereits 4,30 Euro für
 ein Einschreiben bezahlen - ohne, dass ein Kaufabschluss sicher ist",
 klagt Kipper. "Kosten und Aufwand stehen hier in keinem Verhältnis
 zum Lospreis." Außerdem sei das Risiko groß, dass viele Kunden den
 Bestellprozess vorzeitig abbrechen, weil ihnen der Aufwand zu hoch
 ist.
 
 "Im Ergebnis steht unsere Soziallotterie schlechter da als vor dem
 neuen Glücksspielstaatsvertag - obwohl der Gesetzgeber eigentlich das
 Gegenteil bewirken wollte", so Kipper.
 
 "Wenn sich an der Situation nichts ändert, sehe ich die Zukunft
 der Soziallotterien wie der Deutschen Fernsehlotterie oder der
 'Aktion Mensch' dramatisch gefährdet", so Kipper weiter. "Das wäre
 umso unverständlicher, als dass von den Soziallotterien keine Gefahr
 ausgeht. In den fast 60 Jahren, in denen sie veranstaltet werden, ist
 kein Fall von Spielsucht aufgetreten."
 
 Leiden müssen unter der derzeitigen Situation vor allem soziale
 Projekte und Einrichtungen: Bevor 2008 der 1.
 Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, konnte die Deutsche
 Fernsehlotterie noch 73,6 Millionen Euro an den guten Zweck abführen,
 2013 waren es nur noch 51,7 Millionen - ein Rückgang um fast ein
 Drittel.
 
 Mindestens 30% der Einnahmen aus dem Losverkauf der
 Fernsehlotterie fließen über die Stiftung Deutsches Hilfswerk direkt
 in soziale Projekte und Einrichtungen in ganz Deutschland. Im Jahr
 2013 unterstützte die älteste Soziallotterie Deutschlands 272
 gemeinnützige Projekte zugunsten hilfebedürftiger Kinder, Senioren
 sowie kranker und behinderter Menschen mit rund 51,7 Millionen Euro.
 Die Deutsche Fernsehlotterie erzielte von 1956 bis heute einen
 karitativen Zweckertrag von rund 1,65 Mrd. Euro und konnte damit über
 7.000 Hilfsprojekte fördern.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Deutsche Fernsehlotterie
 Michael Pahl
 Pressesprecher
 Tel.: 040/414104-38
 E-Mail: m.pahl@fernsehlotterie.de
 
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