| | | Geschrieben am 28-01-2014 LVZ: Bisherige Extremismusklausel soll handhabbarer werden / Vorverständigung auf allgemeine Demokratieklausel und einfacheres Verwaltungshandeln
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 Leipzig (ots) - Im Streit um die Abschaffung der
 Extremismusklausel zeichnet sich nach Informationen der "Leipziger
 Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe) zwischen dem SPD-geführten
 Bundesfamilienministerium und dem CDU-Bundesinnenministerium
 grundsätzlich ein entspannteres Verfahren bei der Anwendung der
 Extremismusklausel ab. Das verwaltungspolitische Prüfverfahren bei
 der Vergabe von Projektgeldern an Anti-Rechts-Initiativen soll danach
 auf eine schon früher übliche allgemeine Form der Demokratieerklärung
 konzentriert werden. Schon für die Projektgelder aus dem Haushalt
 2014 soll danach gelten, dass durch Verwaltungshandeln der
 Zuwendungsträger vor Ort eine generelle Erklärung zur Mittelvergabe
 nur an verfassungskonforme Initiativen und Personen genügen wird.
 Entfallen soll damit die Pflicht zum individuellen Bekenntnis zur
 Verfassungstreue und zur stellvertretenden Garantie durch die
 Zuwendungsträger. Diese Extremismusklausel war auf Betreiben der
 früheren Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführt
 worden. Sie galt in Kreisen der Initiativen für Demokratie und
 Toleranz als unzulässige Gesinnungskontrolle. Mit der sich jetzt
 abzeichnenden Grundsatzeinigung würde praktisch zum
 Verwaltungshandeln zurückgekehrt, für das früher bereits das
 Innenministerium verantwortlich war. Die Einigung auf die allgemeine
 Demokratieerklärung soll noch in dieser Woche offiziell bekannt
 gegeben werden. 2013 standen für das Bundesprogramm "Toleranz fördern
 - Demokratie stärken" 23,38 Millionen Euro zur  Verfügung. 960 000
 Euro davon sind, nach Ministeriumsangaben, nicht abgeflossen. Für die
 "Initiative Demokratie stärken" waren es 4,67 Millionen Euro. 120 000
 Euro davon blieben als Restmittel ungenutzt.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Leipziger Volkszeitung
 Büro Berlin
 
 Telefon: 030/233 244 0
 
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