| | | Geschrieben am 22-01-2014 Biogasrat+ fordert Vertrauensschutz für alle EEG-Anlagen / EEG-Eckpunktepapier verunsichert Investoren und ist verfassungsrechtlich zweifelhaft
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 Berlin (ots) - "Die Energiewende kann nur gelingen, wenn
 Investoren darauf vertrauen können, dass ihre Investitionen in
 erneuerbare Energien sicher sind", so das deutliche Statement von
 Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. mit Blick auf
 das Eckpunktepapier für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
 von Bundesminister Gabriel. Der Entwurf des Eckpunktepapiers enthält
 eine Vertrauensschutzregelung, nach der die alten Fördersätze des EEG
 2012 für Windenergieanlagen gelten, die bis 31. Dezember 2014 in
 Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014
 immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind. Für andere Anlagen,
 wie zum Beispiel Biomethan-Einspeiseanlagen, soll diese
 Vertrauensschutzregelung nicht gelten. "Dies hat für die Investoren
 und Betreiber katastrophale Auswirkungen und bedeutet den
 Totalverlust ihrer Investitionen. Wir fordern daher dringend dieselbe
 Vertrauensschutzregelung für alle EEG-Anlagen", macht Schultz mit
 Nachdruck klar.
 
 Der ehemalige Bundesumweltminister Altmaier hatte bereits im
 vergangenen Jahr für eine massive Verunsicherung in der gesamten
 erneuerbaren Energiebranche gesorgt. Die Diskussionen um eine
 Strompreisbremse machten es vorübergehend nahezu unmöglich,
 Investoren für neue EE-Anlagen zu finden. "Das klare Bekenntnis des
 aktuellen Wirtschafts- und Energieministers Gabriel, Investitionen in
 erneuerbare Energien zu schützen und Eingriffe in den Bestand zu
 verhindern, hatte die angespannte Situation in der Branche bereits
 spürbar entschärft. Wir vertrauen nun darauf, dass Bundesminister
 Gabriel zu seinem Bekenntnis steht und dem Investitionsschutz auch
 für Projekte, die sich derzeit in der Realisierung befinden,
 Priorität einräumt und zwar für alle EEG-Anlagen", erklärt Schultz.
 "Wir brauchen schnellstmöglich eine Klarstellung im Eckpunkte-Papier,
 ansonsten werden alle seit April 2013 in Bau gegangenen
 Biomethananlagen zu einem Totalverlust im dreistelligen
 Millionenbereich", warnt auch Dr. Anton Daubner, 1. Vorsitzender des
 Biogasrat+ e.V. und CEO der agri.capital Luxembourg S.à r.l.. Der
 Vertrauensschutz müsse dabei in jedem Fall auch die
 technologiespezifische Bauzeit für EE-Anlagen berücksichtigen.
 Grundsätzliche Zweifel hat der Biogasrat+ an der Verfassungsmäßigkeit
 einer Regelung, die einer Technologie einen Vertrauensschutz
 zugesteht und sie damit gegenüber anderen Technologieprojekten
 privilegiert.
 
 "Wir bieten dem Wirtschafts- und Energieministerium deshalb gerne
 an, für konkrete Korrekturen Informationen aus Investoren-, Banken-
 und Branchensicht zur Verfügung zu stellen. Dies bezieht sich
 ausdrücklich auch auf die deutlich notwendige Anhebung des geplanten
 Biomassedeckels", erklären Geschäftsführung und Vorstand. Für
 nachwachsende Rohstoffe, so die Forderung des Biogasrat+ e.V., solle
 der Zubau-Deckel auf 500 MW angehoben werden, für Reststoffe- und
 Abfallstoffe sei aufgrund der Potenziale keine Begrenzung notwendig.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Janet Hochi/Nantje T. Zimmermann
 Tel.: +49 30 201 431 33
 E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de
 
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