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Biogasrat+ fordert Vertrauensschutz für alle EEG-Anlagen / EEG-Eckpunktepapier verunsichert Investoren und ist verfassungsrechtlich zweifelhaft

Geschrieben am 22-01-2014

Berlin (ots) - "Die Energiewende kann nur gelingen, wenn
Investoren darauf vertrauen können, dass ihre Investitionen in
erneuerbare Energien sicher sind", so das deutliche Statement von
Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. mit Blick auf
das Eckpunktepapier für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
von Bundesminister Gabriel. Der Entwurf des Eckpunktepapiers enthält
eine Vertrauensschutzregelung, nach der die alten Fördersätze des EEG
2012 für Windenergieanlagen gelten, die bis 31. Dezember 2014 in
Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014
immissionsschutzrechtlich genehmigt worden sind. Für andere Anlagen,
wie zum Beispiel Biomethan-Einspeiseanlagen, soll diese
Vertrauensschutzregelung nicht gelten. "Dies hat für die Investoren
und Betreiber katastrophale Auswirkungen und bedeutet den
Totalverlust ihrer Investitionen. Wir fordern daher dringend dieselbe
Vertrauensschutzregelung für alle EEG-Anlagen", macht Schultz mit
Nachdruck klar.

Der ehemalige Bundesumweltminister Altmaier hatte bereits im
vergangenen Jahr für eine massive Verunsicherung in der gesamten
erneuerbaren Energiebranche gesorgt. Die Diskussionen um eine
Strompreisbremse machten es vorübergehend nahezu unmöglich,
Investoren für neue EE-Anlagen zu finden. "Das klare Bekenntnis des
aktuellen Wirtschafts- und Energieministers Gabriel, Investitionen in
erneuerbare Energien zu schützen und Eingriffe in den Bestand zu
verhindern, hatte die angespannte Situation in der Branche bereits
spürbar entschärft. Wir vertrauen nun darauf, dass Bundesminister
Gabriel zu seinem Bekenntnis steht und dem Investitionsschutz auch
für Projekte, die sich derzeit in der Realisierung befinden,
Priorität einräumt und zwar für alle EEG-Anlagen", erklärt Schultz.
"Wir brauchen schnellstmöglich eine Klarstellung im Eckpunkte-Papier,
ansonsten werden alle seit April 2013 in Bau gegangenen
Biomethananlagen zu einem Totalverlust im dreistelligen
Millionenbereich", warnt auch Dr. Anton Daubner, 1. Vorsitzender des
Biogasrat+ e.V. und CEO der agri.capital Luxembourg S.à r.l.. Der
Vertrauensschutz müsse dabei in jedem Fall auch die
technologiespezifische Bauzeit für EE-Anlagen berücksichtigen.
Grundsätzliche Zweifel hat der Biogasrat+ an der Verfassungsmäßigkeit
einer Regelung, die einer Technologie einen Vertrauensschutz
zugesteht und sie damit gegenüber anderen Technologieprojekten
privilegiert.

"Wir bieten dem Wirtschafts- und Energieministerium deshalb gerne
an, für konkrete Korrekturen Informationen aus Investoren-, Banken-
und Branchensicht zur Verfügung zu stellen. Dies bezieht sich
ausdrücklich auch auf die deutlich notwendige Anhebung des geplanten
Biomassedeckels", erklären Geschäftsführung und Vorstand. Für
nachwachsende Rohstoffe, so die Forderung des Biogasrat+ e.V., solle
der Zubau-Deckel auf 500 MW angehoben werden, für Reststoffe- und
Abfallstoffe sei aufgrund der Potenziale keine Begrenzung notwendig.



Pressekontakt:
Janet Hochi/Nantje T. Zimmermann
Tel.: +49 30 201 431 33
E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de


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