| | | Geschrieben am 20-01-2014 Mitteldeutsche Zeitung: zu Mindestlohn
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 Halle (ots) - CDU und CSU setzten  darauf, den Mindestlohn im
 Koalitionsvertrag zunächst zu billigen und ihn später durch Ausnahmen
 in der  Gesetzgebung aufzuweichen.  Der Wissenschaftliche Dienst des
 Bundestages hat dem  einen kleinen Riegel vorgeschoben. Sein
 Gutachten  ist für die Union ein Schlag ins Kontor. Zwar ist der
 Wissenschaftliche Dienst nicht das Bundesverfassungsgericht. Aber
 ernst zu nehmen ist er allemal - vor allem weil es sich um eine
 Institution des Bundestages handelt. Das Parlament, das den
 Mindestlohn beschließen soll, kann ja schlecht seine eigene Expertise
 ignorieren. Inhaltlich ist die Mindestlohnfrage schwieriger, als sie
 auf den ersten Blick aussieht. Jede  der in Rede stehenden Ausnahmen
 hat ihre Berechtigung, zumal im Osten. Doch wenn sie allesamt gelten,
 werden Rentner, Studenten, Lehrlinge und Saisonarbeitskräfte gegen
 normale Arbeitnehmer ausgespielt.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Mitteldeutsche Zeitung
 Hartmut Augustin
 Telefon: 0345 565 4200
 
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