| | | Geschrieben am 15-01-2014 Schwäbische Zeitung: Eine Ohrfeige - Kommentar
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 Ravensburg (ots) - Heckler & Koch hat eine juristische Ohrfeige
 erhalten. Ein Arbeitsgericht meint, dass zwei Angestellte beim
 illegalen Verkauf von Waffen in mexikanische Krisenprovinzen nicht
 selbstständig gehandelt haben. Entweder wusste die Firmenleitung
 Bescheid, oder sie hätte Bescheid wissen können. Vielleicht hat man
 auch nicht genau hinschauen wollen. Der Geschäftsverlauf legt dies
 fast nahe. Klar war, dass Gewehre nicht direkt in vier
 Krisenprovinzen geliefert werden durften - auch nicht an die Polizei.
 Ebenso klar war jedoch, dass eine Lieferung an die Armee außerhalb
 der besagten Provinzen kein Problem ist. Aber ein Teil der Waffen
 landete dennoch in den Krisenzonen. Es gibt offenbar einen
 Vertragsparagrafen, der dem Militär im Notfall die Weitergabe der
 Gewehre erlaubt. Sollte Heckler & Koch diese Passage überlesen haben,
 ist es peinlich. Sollte die Firma den Paragrafen fürs Geschäft
 missbraucht haben, ist es kriminell.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Schwäbische Zeitung
 Redaktion
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