13. Aufsichtsrats-Panel: Aufsichtsräte in deutschen Familienunternehmen - eine andere Liga?
Geschrieben am 15-11-2013 |   
 
 Düsseldorf (ots) -  
 
   Familienunternehmen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Art  
der Unternehmensführung von managergeführten Firmen. Auch in der  
Weise, wie ihre Aufsichtsräte und Beiratsgremien eingebunden werden,  
gibt es deutliche Unterschiede. Das zeigt die 13.  
Aufsichtsrats-Panel-Befragung, die von der Zeitschrift "Der  
Aufsichtsrat" in Zusammenarbeit mit der  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO vorgenommen wurde und deren  
Ergebnisse in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Der  
Aufsichtsrat" vorgestellt werden. 
 
   In vier Abschnitten stellten sich 48 Panelteilnehmer, die aufgrund 
von Mehrfachmandaten Erfahrungen aus 183 Gesellschaften  
repräsentieren, Fragen zur Kontroll- und Beratungsfunktion sowie zur  
Organisation und Qualifikation der Aufsichts- und Beratungsgremien in 
den unterschiedlichen Unternehmensstrukturen. 
 
   Kontrolle, Überwachung und Beratung  
 
   Bei der Arbeitsweise der Aufsichtsgremien wird in  
Familienunternehmen vor allem die Beratungsfunktion betont. Der  
Aufsichts- oder Beirat nehme keine reine Aufsichtsfunktion wahr,  
meinten 52,1 Prozent der Panelteilnehmer. Dagegen stünden in  
managergeleiteten Unternehmen überwiegend Kontrolle und Überwachung  
im Vordergrund. Zugleich betonen die Panelteilnehmer die engere oder  
kooperative Beziehung zwischen Aufsichtsrat und Managern in  
familiengeleiteten Unternehmen. 
 
   Organisation und Information in Familienunternehmen 
 
    Organisatorische und/oder inhaltliche Unterschiede in der Arbeit  
im Aufsichtsrat werden von der großen Mehrheit (80,9%) der  
Panelteilnehmer berichtet. Schwerpunktmäßig werden die in  
Familienunternehmen weniger formalisierten Abläufe und eine eher  
weniger systematische Informationsversorgung der Mandatsträger  
genannt. Auch inhaltliche Unterschiede werden von mehr als der Hälfte 
der Antwortenden (57,4%) angeführt. Diese bestünden vor allem in  
einer ausgeprägten Gremiendiskussion, allerdings auch in einem  
geringeren Einfluss auf Entscheidungen. Als Verbesserungsmöglichkeit  
schlägt ein Drittel der Experten eine regelmäßige Information des  
Gremiums anhand eines vorgegebenen Berichtswesens vor. 
 
   DCGK versus Kodex für Familiengesellschaften  
 
   In der Frage, wie bzw. ob der Deutsche Corporate Governance Kodex  
(DCGK) auf Familienunternehmen angewendet werden sollte bzw. ob ein - 
freiwilliger - Kodex für diese vorzuziehen sei, gingen die Meinungen  
auseinander.  Mit großer Mehrheit (64,6%) plädieren die Befragten für 
einen aktiv geregelten Empfehlungskatalog für Familienunternehmen.  
Hierbei denkt etwas mehr als ein Drittel (35,4%) an einen Kodex für  
Familienunternehmen; der andere Teil erwägt die spezifische Anpassung 
des bestehenden DCGK. 
 
   Qualifikation, Haftung und faktisches Verhalten  
 
   Eine klare Mehrheit von vier Fünfteln der Antwortenden hält  
Differenzierungen in Bezug auf die Qualifikation und Haftung der  
Aufsichtsräte von Familiengesellschaften gegenüber managergeleiteten  
Unternehmen für verzichtbar. Ein abweichendes Verhalten im Verhältnis 
von Aufsichtsrat-Vorstand-Aktionär in Familienunternehmen wird  
allerdings von nahezu drei Vierteln der Antwortenden bestätigt.  
Begründet wird dies mit der engeren Beziehung der Organmitglieder.  
Kritiker unter den Mandatsträgern befürchten, dass in Einzelfällen  
der Aufsichts- oder Beirat seinen Aufgaben nicht in Gänze nachkommen  
und ein fehlendes oder eingeschränktes Verantwortungs-, Haftungs- und 
Handlungsbewusstsein entstehen könne. 
 
   Aktuelle Corporate Governance-Fragen  
 
   Zum Abschluss wurde, wie bei allen früheren Panelbefragungen, die  
Einschätzung der Experten zu zwei aktuellen Corporate  
Governance-Fragen erbeten. Befragt zu der - inzwischen vom Bundesrat  
abgelehnten - Reform des Aktiengesetzes (AktG-Reform), die eine  
zwingende Mitwirkung der Hauptversammlung börsennotierter  
Gesellschaften an der jährlichen Billigung des  
Vorstandsvergütungssystems zum Ziel hatte, lehnten fast drei Fünftel  
der Befragten (58,3%) eine Beschlussfassung durch die  
Hauptversammlung ab. Befragt zur Zukunft der Kommission für den  
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), meinten 31,3 Prozent der 
Antwortenden, die Kommission sollte aufgelöst werden bzw. die  
Kodexidee habe sich überlebt. 70 Prozent sprachen sich für die  
Fortsetzung des Kodex aus (betrieben durch eine  
Industrie-/Praxisorganisation, durch eine eigene Organisation der  
kodexunterworfenen Gesellschaften oder sichergestellt durch die  
Bundesregierung). 
 
   Für das 13. Aufsichtsrats-Panel wurden 48 Mandatsträger  
telefonisch befragt. Die Teilnehmer repräsentieren durch  
Mehrfachmandate insgesamt 183 Gesellschaften. Insgesamt 91,7 Prozent  
der Befragten sind Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende in  
mindestens einem Überwachungsgremium. Etwas mehr als die Hälfte der  
Panel-Teilnehmer (52,1%) hält ein bis drei Überwachungsmandate, fast  
ein Drittel (31,3%) hat vier bis sechs Mandate übernommen, die  
übrigen sind in sieben bis zehn Gremien vertreten. Insgesamt 16 der  
repräsentierten Gesellschaften sind im Prime Standard gelistet (5  
DAX, 3 MDAX, 2 SDAX, 1 TecDax und 5 weitere). 
 
   Eine Zusammenfassung der Ergebnisse des 13. Panels erhalten Sie  
auf Anfrage unter: ar.redaktion@fachverlag.de. 
 
   Der Aufsichtsrat 
 
   Die Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" aus dem Fachverlag der  
Verlagsgruppe Handelsblatt liefert monatlich betriebswirtschaftliche  
und juristische Fachinformationen journalistisch aufbereitet und  
kompakt auf 16 Druckseiten. Kernelement der Zeitschrift sind die  
Fachbeiträge, in denen aktuelle Probleme und wiederkehrende Aufgaben  
der Mandatsträger in Überwachungsgremien beleuchtet werden. Für  
Abonnenten steht ein umfassendes Online-Archiv zur Verfügung. Mehr  
Informationen erhalten Sie unter www.aufsichtsrat.de. 
 
   BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
   BDO ist die führende mittelständische Gesellschaft für  
Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen, Steuerberatung  
und wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services in  
Deutschland. Mit über 1.900 Mitarbeitern an 24 Standorten betreut die 
Gesellschaft nationale und internationale Unternehmen  
unterschiedlicher Branchen und Größenordnung. Durch persönliche  
Betreuung, Verlässlichkeit und höchste Qualität sowie durch die  
Einbindung in das leistungsfähige internationale Netzwerk ist BDO die 
erste Adresse für den Mittelstand, Familienunternehmen und  
aufstrebende kapitalmarktorientierte Unternehmen. 
 
   BDO ist Gründungsmitglied des internationalen BDO Netzwerks. Es  
ist die einzige der fünf weltweit tätigen Accountant-Gruppen mit  
europäischen Wurzeln. Das Netzwerk von rechtlich selbstständigen,  
voneinander unabhängigen Gesellschaften besteht seit 1963 und ist mit 
knapp 55.000 Mitarbeitern in 138 Ländern präsent. Im Jahr 2012  
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,6 Mrd. Euro. 
 
 
 
Pressekontakt: 
 
Dr. Annette Jünger-Fuhr  
Tel.: 0211 887-1448  
E-Mail: a.fuhr@fachverlag.de      
www.aufsichtsrat.de
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