(Registrieren)

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum VW-Gesetz

Geschrieben am 22-10-2013

Bielefeld (ots) - Nach zehnjährigem Rechtsstreit ist jetzt wohl
endgültig klar: Der deutsche Staat darf weiterhin seine schützende
Hand über den Volkswagen-Konzern halten. So groß der Jubel über das
Fortbestehen des VW-Gesetzes bei Politik und Arbeitnehmervertretern
auch ist - die Entscheidung des obersten europäischen Gerichtes mutet
gleichwohl inkonsequent an. Predigt Europa nicht ständig die reine
marktwirtschaftliche Lehre? Freier Kapitalverkehr innerhalb der EU -
so lautet doch die Maxime. Beteiligungen, Investitionen Übernahmen -
all das soll möglich sein. Ein VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen
eine Sperrminorität einräumt, passt da nicht ins Konzept. Das meinte
die EU-Kommission und wurde jetzt aber von den obersten europäischen
Richtern eines Besseren belehrt. Ein Stück Protektionismus also? Ja,
aber das trifft doch auch auf französische Energieunternehmen zu.
Eine völlig staatsfreie europäische Wirtschaft dürfte wohl Vision
bleiben. In der Sache ist die Entscheidung der Richter zu begrüßen.
Sie sichert Tausende Arbeitsplätze. Und dass VW erfolgreich
wirtschaftet, kann niemand abstreiten.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

492551

weitere Artikel:
  • Samsung BioLogics unterzeichnet strategische Herstellungspartnerschaft mit Roche Seoul, Südkorea (ots/PRNewswire) - Samsung BioLogics gab heute bekannt, dass Samsung BioLogics und F. Hoffmann-La Roche einen langfristigen strategischen Herstellungsvertrag abgeschlossen haben, laut dem Samsung an seinen zwei Produktionsstandorten in Incheon, Südkorea, von denen sich einer gegenwärtig noch im Bau befindet, proprietäre biologische Medikamente von Roche herstellen wird. Die Vertragsbedingungen einschließlich der finanziellen Bedingungen und der hergestellten Produkte werden nicht offengelegt. (Foto: http://photos.prnewswire.com/prnh/20131022/HK01710 mehr...

  • Great Place to Work® gibt beste multinationale Arbeitgeber der Welt für 2013 bekannt - Technikfirmen nehmen vier der fünf oberen Plätze ein, Google ist Nummer eins San Francisco (ots/PRNewswire) - Great Place to Work® hat heute bei einer Live-Online-Ausstrahlung ihre dritte jährliche Liste der 25 besten multinationalen Arbeitgeber veröffentlicht. Zum ersten Mal seit Bestehen der Liste nimmt Google den ersten Platz ein, gefolgt von SAS, NetApp und Microsoft. W.L. Gore, eine Herstellerfirma, rundet die Liste der besten fünf ab. Kimberly Clark, Marriott, Diageo, National Instruments und Cisco wurden mit den Plätzen mehr...

  • Schwäbische Zeitung: Kommentar zum VW-Gesetz: Entschlossene Industriepolitik Ravensburg (ots) - Das VW-Gesetz bleibt bestehen. Das ist ein Triumph für Deutschland. Eines der erfolgreichsten Unternehmen ist nun nach deutschem und europäischem Recht vor einem Angriff von Spekulanten geschützt. Die Regierung Merkel hat nun drei Mal innerhalb eines Jahres deutlich gemacht, dass sie Interessen der Wirtschaft entschlossen verteidigt. Vor einem Jahr hintertrieb sie aus Angst um Arbeitsplätze in Deutschland den Zusammenschluss des Luftfahrtkonzerns EADS mit der britischen BAE Systems. Anfang des Monats legte sich mehr...

  • Börsen-Zeitung: Schlappe für Brüssel, Kommentar zum VW-Gesetz von Carsten Steevens Frankfurt (ots) - Nach elf Jahren ist der Streit der EU-Kommission mit Deutschland um das VW-Gesetz zu Ende. Die Brüsseler Behörde will das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem eine Klage wegen angeblich unvollständiger Umsetzung einer ersten Entscheidung von 2007 zurückgewiesen wurde, akzeptieren. Diese Reaktion auf ein Vertragsverletzungsverfahren, in dessen Verlauf monierte Verstöße von Regelungen des VW-Gesetzes gegen das Gebot der EU-Kapitalverkehrsfreiheit untersucht wurden, ist bemerkenswert: In einem spektakulären mehr...

  • Stuttgarter Zeitung: Problematische Privilegien / Kommentar zu Urteil/VW-Gesetz Stuttgart (ots) - Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben die Klage gegen Deutschland zwar klar abgewiesen, aber es bleiben Fragen offen. In dem Verfahren wurde nämlich nur geprüft, ob Deutschland ein Urteil des Gerichts aus dem Jahr 2007 mit der Reform des VW-Gesetzes vollständig umgesetzt hat. Nicht untersucht wurde jedoch, ob schon die Sperrminorität Niedersachsens, die weiterhin im VW-Gesetz steht, allein rechtswidrig ist und gegen den freien Kapitalverkehr verstößt. Die Vorrechte Niedersachsens wurden 1960 mit Hilfe mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht