| | | Geschrieben am 22-10-2013 Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum VW-Gesetz
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 Bielefeld (ots) - Nach zehnjährigem Rechtsstreit ist jetzt wohl
 endgültig klar: Der deutsche Staat darf weiterhin seine schützende
 Hand über den Volkswagen-Konzern halten. So groß der Jubel über das
 Fortbestehen des VW-Gesetzes bei Politik und Arbeitnehmervertretern
 auch ist - die Entscheidung des obersten europäischen Gerichtes mutet
 gleichwohl inkonsequent an. Predigt Europa nicht ständig die reine
 marktwirtschaftliche Lehre? Freier Kapitalverkehr innerhalb der EU -
 so lautet doch die Maxime. Beteiligungen, Investitionen Übernahmen -
 all das soll möglich sein. Ein VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen
 eine Sperrminorität einräumt, passt da nicht ins Konzept. Das meinte
 die EU-Kommission und wurde jetzt aber von den obersten europäischen
 Richtern eines Besseren belehrt. Ein Stück Protektionismus also? Ja,
 aber das trifft doch auch auf französische Energieunternehmen zu.
 Eine völlig staatsfreie europäische Wirtschaft dürfte wohl Vision
 bleiben. In der Sache ist die Entscheidung der Richter zu begrüßen.
 Sie sichert Tausende Arbeitsplätze. Und dass VW erfolgreich
 wirtschaftet, kann niemand abstreiten.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Westfalen-Blatt
 Nachrichtenleiter
 Andreas Kolesch
 Telefon: 0521 - 585261
 
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