| | | Geschrieben am 22-10-2013 Börsen-Zeitung: Schlappe für Brüssel, Kommentar zum VW-Gesetz von Carsten Steevens
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 Frankfurt (ots) - Nach elf Jahren ist der Streit der EU-Kommission
 mit Deutschland um das VW-Gesetz zu Ende. Die Brüsseler Behörde will
 das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, mit dem eine Klage wegen
 angeblich unvollständiger Umsetzung einer ersten Entscheidung von
 2007 zurückgewiesen wurde, akzeptieren. Diese Reaktion auf ein
 Vertragsverletzungsverfahren, in dessen Verlauf monierte Verstöße von
 Regelungen des VW-Gesetzes gegen das Gebot der
 EU-Kapitalverkehrsfreiheit untersucht wurden, ist bemerkenswert: In
 einem spektakulären Fall gibt die Kommission klein bei. Eine
 formidable Schlappe.
 
 Dabei zeigt nicht zuletzt der nahezu unveränderte Kurs der
 VW-Aktie am Dienstag, dass es überraschender gewesen wäre, wenn der
 Gerichtshof das VW-Gesetz gekippt hätte. Das höchste EU-Gericht ist,
 was es im Regelfall tut, einer Empfehlung des Generalanwalts gefolgt.
 Dieser hatte sich Ende Mai nach einer Gesetzesnovelle, mit der
 Deutschland Ende 2008 zu Recht und klugerweise kritisierte
 Bestimmungen zu den Entsenderechten der öffentlichen Hand und zur
 Beschränkung des Stimmgewichts jedes Anteilseigners in
 Hauptversammlungen (HV) auf maximal 20% aufhob, der von deutscher
 Seite vertretenen Interpretation des ersten Urteils angeschlossen.
 Die Vorgaben seien nur in ihrer Verbindung miteinander gerügt worden,
 nicht an und für sich.
 
 Somit haben die unveränderten Bestimmungen des VW-Gesetzes zur
 erhöhten Sperrminorität, die für die EU-Kommission eine unzulässige
 Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellen, Bestand.
 Wichtige HV-Beschlüsse werden auch künftig eine Zustimmung von 80%
 plus eine Aktie erfordern. Gegen das Aktiengesetz wird damit nicht
 verstoßen, denn dieses gibt zwar eine Quote von 75% vor, lässt aber
 auch Abweichungen zu. VW ist dabei in Deutschland kein Einzelfall. Im
 Fall Volkswagen ist aber wohl zu betonen, dass die Sperrminorität für
 alle Aktionäre gilt, nicht nur für einen bestimmten. Zudem werden die
 Bestimmungen durch die umfangreichere hauseigene Satzung gedeckt. Auf
 diese verständigten sich neben Niedersachsen zuletzt 2009 mit Porsche
 und dem Emirat Katar auch zwei Großinvestoren, die ihre Beteiligungen
 eingingen, als die Kommission schon wegen bemängelter Einschränkungen
 der Kapitalverkehrsfreiheit gegen Deutschland vorging.
 
 Auf die Satzung hat die Entscheidung zum VW-Gesetz, das seit 1960
 vor allem den Beschäftigten in Deutschland Sicherheit gibt, keinen
 Einfluss. Deutschland bleiben zudem finanzielle Sanktionen erspart.
 Ein guter Tag - nur nicht für Brüssel.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Börsen-Zeitung
 Redaktion
 
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