| | | Geschrieben am 22-10-2013 Neue OZ: Kommentar zu VW-Gesetz
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 Osnabrück (ots) - Aufatmen
 
 Elf Jahre hat die EU-Kommission in Brüssel das VW-Gesetz
 attackiert, nun ist die Bedrohung vorbei. In Wolfsburg, aber auch in
 Hannover und Berlin kann nach dem Urteil des Europäischen
 Staatsgerichtshofs endlich aufgeatmet werden. Im Kern zielte die
 Klage der Kommission auf die Abschaffung jener Sperrminorität von 20
 Prozent, mit der das Land Niedersachsen unliebsame Entscheidungen
 beim Wolfsburger Weltkonzern verhindern kann, allen voran eine
 feindliche Übernahme. Und die stand vor wenigen Jahren akut an: Als
 Porsche Volkswagen schlucken wollte, erwies sich das VW-Gesetz als
 letztlich entscheidende Hürde für den Mega-Deal.
 
 Schon allein wegen dieses gelungenen Abwehr-Manövers hat es sich
 gelohnt, dass hierzulande Politiker aller Couleur verbissen um die
 Erhaltung der Kernbestimmungen im VW-Gesetz gekämpft haben. Man mag
 sich gar nicht ausdenken, wenn Volkswagen heute von woanders her
 gesteuert würde! Dass es dann zum Beispiel nie und nimmer ein VW-Werk
 in Osnabrück gegeben hätte, wäre da noch eine vergleichsweise
 unbedeutende Randerscheinung gewesen. Das Urteil jetzt wirkt
 beruhigend. Und die übereifrigen Wettbewerbshüter in Brüssel sollten
 wissen: Stabile Konzerne wie VW sind in Europa rar genug. Sie dürfen
 nicht unnötig zum Spielball weltweiter Finanzinteressen gemacht
 werden.
 
 Hans Brinkmann
 
 
 
 Pressekontakt:
 Neue Osnabrücker Zeitung
 Redaktion
 
 Telefon: +49(0)541/310 207
 
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