| | | Geschrieben am 22-10-2013 Weser-Kurier: Zur Entscheidung zum VW-Gesetz schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 23. Oktober 2013:
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 Bremen (ots) - Alles andere wäre wirklich eine Überraschung
 gewesen, selbst wenn gestern in Wolfsburg angeblich noch gezittert
 wurde. Die europäischen Richter haben geurteilt, wie es sich bereits
 in den vergangenen Wochen abzeichnete. Und dass jetzt Freude und
 Erleichterung groß sind, ist nachvollziehbar. Ob es tatsächlich sogar
 ein Sieg der Vernunft ist, wie ein regionaler SPD-Europaabgeordneter
 im Überschwang herausposaunte, sei mal dahingestellt. Immerhin
 profitiert VW selbst als global agierender Konzern nicht unerheblich
 vom freien und ungehinderten Kapitalverkehr und Binnenmarkt. Die
 besondere Position von Bund und Land begründet sich weit zurück in
 der Geschichte der Wolfsburger. Quasi als Wiedergutmachung für in der
 NS-Zeit beschlagnahmtes Gewerkschaftsvermögen erhielt die
 Arbeitnehmervertretung beim Autobauer in den Aufbaujahren nach dem
 Krieg einen ungewöhnlich großen Einfluss auf die Entscheidungen im
 Unternehmen. So mussten bei der Umwandlung zur Aktiengesellschaft
 diese Extraregelungen in die neue Rechtsform hinübergerettet werden.
 Wobei man zugestehen kann, dass die tatsächlich merkwürdigen
 Eigenarten des ursprünglichen VW-Gesetzes aus den Sechziger Jahren
 des vorigen Jahrhunderts mittlerweile schon abgeschafft sind.
 Geblieben ist die sogenannte abgesenkte Sperrminorität: Es ist nach
 deutschem Aktiengesetz legal möglich, Satzungsänderungen
 herbeizuführen, die spezielle Kapitalmehrheiten für bestimmte
 Beschlüsse vorsehen. Und es gibt auch andere Unternehmen, die auf
 diese Art - vor allem feindliche - Übernahmen erschweren. Das war
 aber nicht Gegenstand des Verfahrens. Auch wenn die gestrige
 Entscheidung nun einen Schlusspunkt im EU-Streit setzt, VW
 beschäftigt die Gerichte weiter. Jetzt steht die juristische
 Aufarbeitung des Porsche-Deals an. Gerade schieben die Richter in
 Braunschweig und Hannover noch die Zuständigkeiten hin- und her oder
 die Terminierung gleich ganz auf die lange Bank. Der Ausgang dieser
 Schadenersatzverfahren ist offen. Das kann wirklich noch spannend
 werden.
 
 
 
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 Weser-Kurier
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