| | | Geschrieben am 22-10-2013 Badische Neueste Nachrichten: Ein Triumph
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 Karlsruhe (ots) - Volkswagen bleibt unter besonderem Schutz des
 deutschen Staates. Das Land Niedersachsen behält seine Vetomacht beim
 Wolfsburger Autobauer - kann damit unliebsame Standortentscheidungen
 oder feindliche Übernahmen auch künftig gemeinsam mit den starken
 Arbeitnehmervertretern verhindern. Dieses Urteil des EuGH ist ein
 Triumph für Deutschland - nicht nur weil es damit
 Millionen-Strafzahlungen an die EU entgeht. Seit zehn Jahren streitet
 Berlin mit den Brüsseler Wettbewerbshütern über die Sonderregeln des
 VW-Gesetzes. 2007 schloss sich der Europäische Gerichtshof der
 Auffassung der EU-Kommission an und urteilte, das VW-Gesetz schränke
 den freien Kapitalverkehr ein. Das Entsenderecht von staatlichen
 Vertretern in den Aufsichtsrat und das Höchststimmrecht von 20
 Prozent kippte Deutschland daraufhin. An der Sperrminorität von 20
 Prozent statt der sonst im Aktienrecht üblichen 25 Prozent wurde
 festgehalten, was Niedersachsen mit seinem Aktien-Anteil ein
 Vetorecht sichert. Das Vorgehen Deutschlands war rechtens, haben die
 Luxemburger Richter nun geurteilt. Berlin habe das Urteil von 2007
 angemessen umgesetzt. Genau das hatte die Kommission, die auch die 20
 Prozent-Sperrminorität kippen wollte, bezweifelt. Für Niedersachsen
 und die dortigen Produktionsstandorte hat sich das VW-Gesetz als
 Segen erwiesen. Es hat zu einer guten, langfristig orientierten
 Unternehmenskultur geführt, Arbeitsplätze gesichert und aus
 Volkswagen das gemacht, was es heute ist. Brüssel bleibt trotzdem als
 Wettbewerbshüter ein starker Anwalt der Verbraucher. Denn nur wo
 Konkurrenz herrscht, purzeln Preise.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Badische Neueste Nachrichten
 Klaus Gaßner
 Telefon: +49 (0721) 789-0
 redaktion.leitung@bnn.de
 
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