Westfalenpost: Vorrang für den Bildungsauftrag
Von Carsten Menzel
Geschrieben am 11-09-2013 |   
 
 Hagen (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern zwei  
wegweisende Urteile gesprochen: Muslimischen Mädchen ist in einem  
Burkini, also einem langärmeligen Badeanzug, der gemeinsame  
Schwimmunterricht mit Jungen zuzumuten, und Mitglieder einer  
Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas dürfen nur in  
schwerwiegenden Einzelfällen vom Unterricht befreit werden. Damit hat 
das Leipziger Gericht dem staatlichen Bildungsauftrag der Schulen  
Vorrang eingeräumt - und den säkularen Staat gestärkt. 
 
   Die Motivation der Eltern, die ihre Kinder in beiden Fällen vor  
aus ihrer Sicht religiös-unsittlichen Unterrichtssituationen oder  
Lerninhalten schützen wollten, mutet tatsächlich seltsam und  
inkonsequent an: Sie scheinen ihren eigenen Einfluss auf ihre Kinder  
eher gering zu schätzen und setzen auf ein Leben in einer  
Parallelwelt, anstatt sich mit dem Nachwuchs und der Realität  
auseinanderzusetzen. Aber genau das muss Teil von Erziehung hin zur  
Selbstständigkeit sein. Und um nichts anderes geht es. Insofern ist  
das Bundesverwaltungsgericht juristisch einwandfrei und feinfühlig  
vorgegangen: Es wahrt die Religionsfreiheit, in dem es Einzelfälle  
als absolute Ausnahmen zulässt, und damit die freiheitliche  
Grundordnung der Bundesrepublik betont. Und es lässt keinen Raum für  
Rassismus gegen Muslime und Andersdenkende. 
 
 
 
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