Erstprüfungen in allen 24 Leberzentren abgeschlossen / Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin greifen
Geschrieben am 04-09-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Die Vor-Ort-Prüfungen aller 24  
Lebertransplantationsprogramme in Deutschland durch die  
Prüfungskommission und die Überwachungskommission von  
Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und  
GKV-Spitzenverband sind abgeschlossen. In vier  
Transplantationszentren wurden schwerwiegende Richtlinienverstöße  
unterschiedlicher Ausprägung festgestellt. In zwanzig  
Transplantationszentren wurden keine Richtlinienverstöße,  
beziehungsweise nur solche Richtlinienverstöße festgestellt, bei  
denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen  
Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben  
zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab. Darauf verwiesen die  
Kommissionsvorsitzenden, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende Richterin am  
Kammergericht i. R., und Prof. Dr. Dr. Hans Lippert, heute in Berlin. 
Die Ergebnisse wurden zusammen mit dem Kommissionsbericht 2012/2013  
der Öffentlichkeit vorgestellt. 
 
   Die Prüfungen sind Teil des nach dem Transplantationsskandal im  
Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher Grundlage ausgeweiteten  
Kontrollsystems im Transplantationswesen. "Durch die neu geschaffenen 
Kontrollmöglichkeiten konnten wir schnell und angemessen auf die  
bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der  
Manipulation von Patientendaten reagieren", sagte Rinder. "Positiver  
Effekt der Vor-Ort-Prüfungen ist im Zusammenhang mit der Einführung  
der interdisziplinären Transplantationskonferenzen bereits jetzt eine 
Verbesserung der formalen Abläufe sowie der Dokumentationen",  
ergänzte Lippert. Nach Einschätzung der Kommissionsvorsitzenden ist  
für die Jahre 2012 und 2013 mit einer deutlich geringeren Anzahl von  
Richtlinienverstößen zu rechnen. 
 
   Die Kommissionsvorsitzenden erläuterten: Nach einer  
Vor-Ort-Prüfung werde ein Bericht erstellt, der die Feststellungen  
und Wertungen der Kommissionen enthält. Dieser Bericht werde zur  
Gewährung rechtlichen Gehörs unter Fristsetzung an die für das  
Lebertransplantationsprogramm eines Zentrums verantwortlichen Ärzte  
übersandt. Die Kliniken hätten Gelegenheit, zu wesentliche  
Kritikpunkten Stellung zu beziehen. Der abschließende  
Kommissionsbericht werde anschließend jeweils dem Ärztlichen Direktor 
des Universitätsklinikums, den zuständigen Landesbehörden sowie der  
Landesärztekammer und gegebenenfalls der zuständigen  
Staatsanwaltschaft zugeleitet. 
 
   Schwerwiegende Richtlinienverstöße stellten die Prüfer in der  
Universitätsklinik Göttingen und Leipzig sowie in zahlenmäßig  
geringerem Ausmaß in München rechts der Isar und Münster fest. Diese  
Verstöße hatten zur Folge, dass für bestimmte Patienten die  
Dringlichkeit zur Lebertransplantation erhöht wurde und sie damit auf 
der Warteliste weiter nach vorne rückten. 
 
   "Allerdings ist es in einigen Zentren auch um grenzwertige oder  
nicht mehr richt-linienkonforme Indikationen gegangen", erläuterte  
Prof. Dr. Hans Lilie, Vorsitzen-der der Ständigen Kommission  
Organtransplantation der Bundesärztekammer und Mitglied des  
Prüfteams. "Einschlägig waren Angaben zu möglichen Einschränkungen  
der Aufnahme in die Warteliste, Angaben von Laborwerten zur  
Berechnung des MELD-Scores, Angaben im Zusammenhang mit der  
Beantragung einer sogenannten Standard Exception oder des  
beschleunigten Vermittlungsverfahrens sowie Angaben zu  
Dialysepatienten." Lilie kündigte an, dass die Ergebnisse der  
Prüfungen in der Ständigen Kommission Organtransplantation  
schnellstmöglich ausgewertet werden. 
 
   "Die MELD-basierte Leberallokation ist komplex und bedarf deshalb  
einer ent-sprechenden Expertise, um den individuellen und aktuellen  
Gesundheitszustand der Patienten bezüglich des MELD-Scores  
abzubilden. Entsprechend muss auch das Allokationssystem als  
dynamisches beziehungsweise lernendes System verstanden werden", so  
Lilie. Deshalb sei die Ständige Kommission Organtransplantation mit  
der Weiterentwicklung des MELD-basierten Leberallokationssystems,  
nicht aber mit der Erarbeitung eines alternativen Modells befasst.  
Auch in den USA werde entsprechend verfahren. National wie  
international werde beispielsweise die Einbeziehung weiterer  
Parametern und MELD-Änderungen, die Revision der Ausnahmeregelungen  
sowie die Entwicklung von zusätzlichen Scores zur Einschätzung der  
Erfolgsaussicht nach Lebertransplantation erörtert. 
 
   Rinder, Lippert und Lilie betonten die gesetzliche Legitimation  
und den gesetzlichen Auftrag der Prüfungskommission und der  
Überwachungskommission sowie der Ständigen Kommission  
Organtransplantation der Bundesärztekammer. Sie sehen eine  
wesentliche Aufgabe darin, mit den Kontrollen Chancengleichheit und  
Gerechtigkeit im Transplantationswesen zu gewährleisten. In diesem  
Zusammenhang erläuterte Rinder, dass sich insgesamt keine  
Anhaltspunkte dafür er-geben haben, dass privatversicherte Patienten  
oder sogenannte Non-Residents bevorzugt behandelt und transplantiert  
worden wären. Auch haben sich keine Bedenken gegen das beschleunigte  
Vermittlungsverfahren als Verfahrensart ergeben. 
 
   Als wenig hilfreich wertete Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan,  
Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin und  
Sonderprüferin der Prüfungs- und der Überwachungskommission,  
unsachliche Einlassungen zur Legitimation und zum Verfahren der  
Kommissionen. "Wer die Aufarbeitung des Transplantationsskandals  
ständig versucht  zu skandalisieren, kann oder will nicht verstehen,  
welch sensibler Bereich die Transplantationsmedizin ist und dass es  
rechtsstaatliche Grundsätze sind, die unser Vorgehen leiten", so die  
Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof i.R.. Dieses Vorgehen  
stoße auch bei Selbsthilfegruppen der Organtransplantierten oder bei  
Angehörigenverbänden auf absolutes Unverständnis. 
 
   Um dem Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen  
Informationsinteresse der Öffentlichkeit zu entsprechen,  
veröffentlichen die Prüfungskommission und die Überwachungskommission 
in ihrem Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen  
Prüfungen in anonymisierter Form. Vorgesehen ist, dass alle 46  
Zentren mit ihren gut 140 Transplantationsprogrammen mindestens  
einmal in einem Zeitraum von 36 Monaten vor Ort geprüft werden. 
 
   Der Prüfbericht 2012/2013 sowie weitere Unterlagen zur  
Pressekonferenz der Prüfungskommission und Überwachungskommission  
sind im Internet unter www.baek.de abrufbar. 
 
 
 
Pressekontakt: 
DKG: Moritz Quiske, Tel.: 030 - 3 98 01 1021 
GKV-Spitzenverband: Florian Lanz, Tel.: 030 - 2062884200 
BÄK: Alexander Dückers, 030 - 4004 56 700
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