| | | Geschrieben am 04-03-2013 BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu Managergehältern
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 Berlin (ots) - BDI zum Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zu
 Managergehältern: Kein Bedarf für gesetzliche Neuregelung
 
 - Ausgeprägte Sensibilität in Deutschland
 - Aufsichtsräte agieren unter Einbeziehung der
 Arbeitnehmervertreter verantwortungsbewusst
 - Hauptversammlung hat bereits Mitspracherechte
 
 11/2013
 
 4. März 2013
 
 "In Deutschland besteht kein Bedarf für eine gesetzliche
 Neuregulierung bei der Vorstandsvergütung", sagte Heiko Willems,
 Leiter der Abteilung Recht und Versicherung des BDI, nach der
 Schweizer Volksabstimmung über die Initiative für eine strengere
 Regulierung von Managergehältern am Montag in Berlin. "Die
 gesetzliche Ausgangslage in der Schweiz lässt sich nicht auf
 Deutschland übertragen."
 
 Auch in der Unternehmenspraxis bestehen zwischen beiden Staaten
 laut BDI erhebliche Unterschiede. "Die Sensibilität bei den
 Verantwortlichen in Deutschland ist ausgeprägt. Vorstände und
 Aufsichtsräte agieren verantwortungsbewusst", so Willems weiter. Die
 Durchschnittsgehälter für Vorstände in deutschen Unternehmen seien
 erheblich niedriger als bei vergleichbaren Unternehmen in der
 Schweiz. Jenseits von Unternehmen aus den Börsensegmenten DAX30 und
 MDAX seien Gehälter in Millionenhöhe ohnehin eine Ausnahme.
 
 "In Deutschland entscheidet der Aufsichtsrat - unter Einbeziehung
 der Arbeitnehmervertreter - über die Gehälter der Vorstände. Er ist
 gesetzlich auf die Einhaltung der Angemessenheit verpflichtet. Diese
 Verpflichtung hat der deutsche Gesetzgeber vor einigen Jahren weiter
 präzisiert", erläuterte Willems. Auch die deutsche
 Corporate-Governance-Kommission hat das Thema in diesem Jahr bereits
 auf die Tagesordnung gesetzt. Sie schlägt unternehmensspezifische
 Obergrenzen vor. Diese Vorschläge entsprechen bereits der gelebten
 Praxis in den meisten Unternehmen, die der BDI begrüßt.
 
 Seit einigen Jahren gebe es in Deutschland auch die Möglichkeit
 eines Votums der Hauptversammlung über die Vorstandsvergütung. Die
 Erfahrung zeige, dass die Vergütungssysteme von den Aktionären ganz
 überwiegend akzeptiert werden. Willems: "Dies spricht gegen
 vorschnelle Rückschlüsse aus der Schweizer Debatte."
 
 
 
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 BDI Bundesverband der Dt. Industrie
 Presse und Öffentlichkeitsarbeit
 Breite Straße 29
 10178 Berlin
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 Fax:  030 20 28 2450
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