| | | Geschrieben am 04-03-2013 Bayer-Widerspruch gegen indische Zwangslizenz abgelehnt
ÄRZTE OHNE GRENZEN begrüßt Entscheidung für bezahlbare Medikamente
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 Berlin/Chennai (ots) - Das indische Intellectual Property
 Appellate Board (IPAB) hat den Widerspruch des Pharmakonzerns Bayer
 gegen eine Zwangslizenz für die Produktion des Krebsmedikamentes
 Nexavar abgelehnt. ÄRZTE OHNE GRENZEN begrüßt die am Montag bekannt
 gegebene Entscheidung des obersten indischen
 Patentprüfungsausschusses in Chennai.
 
 "Die Entscheidung stärkt Zwangslizenzen als wichtiges Instrument
 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit", sagt Oliver Moldenhauer,
 Koordinator der Medikamentenkampagne von ÄRZTE OHNE GRENZEN in
 Deutschland. "Wir fordern Bayer auf, die Entscheidung zu akzeptieren
 und nicht anzufechten. Patente machen lebenswichtige Medikamente für
 Patienten in armen Ländern oft unbezahlbar, während die Konkurrenz
 durch Generikahersteller schnell und nachhaltig für deutlich
 niedrigere Preise sorgt. Im konkreten Fall ging es mit Nexavar um ein
 Krebsmedikament. Jetzt kommt es darauf an, dass Indien und andere
 ärmere Länder das Instrument der Zwangslizenzen stärker einsetzen.
 Dann können bald auch neuere HIV/Aids-Medikamente von
 Generikaproduzenten zu einem Bruchteil des Originalpreises produziert
 werden."
 
 "Neuere HIV/Aids-Medikamente sind heute noch für viele Menschen,
 die sie bräuchten, unerschwinglich", so Moldenhauer weiter. "Nicht
 zuletzt für diese Patienten ist die Entscheidung des IPAB eine
 großartige Nachricht. Zwangslizenzen sind ein im internationalen
 Handelsrecht verankerter Mechanismus, den Staaten nutzen können, um
 Wettbewerb zu ermöglichen und damit den Zugang zu lebenswichtigen
 Medikamenten sicherzustellen."
 
 Das indische Patentamt hatte dem indischen Generikahersteller
 Natco im März 2012 eine Zwangslizenz zur Produktion des in Nexavar
 enthaltenen Wirkstoffes Sorafenib Tosylate für die nächsten acht
 Jahre zugesprochen, weil Bayer es versäumt hatte, sein Medikament in
 ausreichender Menge und zu einem erschwinglichen Preis in Indien
 anzubieten. Der Preis sank dadurch um 97 Prozent. Natco zahlt dafür
 eine Lizenzgebühr in Höhe von sechs Prozent der Verkaufserlöse. Damit
 wurde in Indien zum ersten Mal eine Zwangslizenz für ein patentiertes
 Medikament erlassen.
 
 Indien ist einer der bedeutendsten Generikahersteller weltweit.
 Die "Apotheke der Armen" versorgt sowohl zahlreiche
 Gesundheitsprogramme in armen Ländern als auch zahlreiche
 Organisationen mit kostengünstigen generischen Medikamenten. Mehr als
 80 Prozent der Aidsmedikamente, mit denen ÄRZTE OHNE GRENZEN weltweit
 220.000 Patienten in ärmeren Ländern behandelt, sind günstige
 Nachahmerpräparate aus Indien.
 
 Derzeit steht noch eine weitere wegweisende Gerichtsentscheidung
 in Indien aus. Der Pharmakonzern Novartis klagt vor dem Obersten
 Gerichtshof, um eine Bestimmung des indischen Patentrechts zu ändern,
 die den Zugang zu bezahlbaren Medikamenten sichert. Mehr
 Informationen: http://msf.de/1p
 
 Sie erreichen Oliver Moldenhauer für Rückfragen und Interviews
 unter: 0163 8808 410.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Svenja Kühnel, Tel.: 030-700 130 230, 0163 8808 457
 http://www.aerzte-ohne-grenzen.de
 
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