Rechtsschutzversicherung - Damit Sie Ihr Recht bekommen, wenn Sie
Recht haben (AUDIO)
Geschrieben am 22-01-2013 |   
 
 Berlin (ots) - 
 
   Anmoderationsvorschlag: 
 
   Rund 40 Prozent der deutschen Haushalte haben eine  
Rechtsschutzversicherung. Damit ist man finanziell abgesichert, wenn  
man zum Beispiel in einem Nachbarschaftsstreit oder nach einem  
Verkehrsunfall vor Gericht um sein Recht kämpfen muss. Darüber hinaus 
hat sich das Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherer in den  
vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt - und das ist auch ein  
Thema beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag in Goslar (23. bis  
25.01.2013). Uwe Hohmeyer berichtet. 
 
   Sprecher: Anwaltshonorare, Gerichtskosten oder aufwendige  
Gutachten: Da hat einem die Rechtsschutzversicherung schon immer  
weitergeholfen. Doch die Versicherten erwarten heutzutage noch viel  
mehr Service. 
 
   O-Ton 1 (Dr. Ulrich Eberhardt, 0:24 Min.): "Die Kunden wollen  
sofort und unbürokratisch am Telefon Struktur in ein rechtliches  
Problem oder auch in ihre Konfliktidentifizierung bekommen. Der  
Rechtsschutzversicherer sorgt dann auf Wunsch für eine erste  
anwaltliche Telefonberatung oder empfiehlt gleich spezialisierte und  
qualifizierte Anwälte vor Ort, wenn der Kunde dies wünscht. Aber auch 
die außergerichtliche Einigung, sprich die Konfliktlösung ohne  
Gericht, wird für die Kunden immer wichtiger." 
 
   Sprecher: Sagt der Rechtsschutzversicherungs-Experte im  
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Dr. Ulrich  
Eberhardt von der HUK Coburg, und erklärt, warum diese telefonische  
anwaltliche Erstberatung auch Sinn macht. 
 
   O-Ton 2 (Dr. Ulrich Eberhardt, 0:27 Min.): "Der Anwalt kann dem  
Kunden sofort eine Einschätzung seines rechtlichen Problems geben und 
damit eine Erstorientierung, in dem sich das Rechtsproblem  
strukturierter darstellt. Sofort hat also der Kunde einen  
sachkundigen Gesprächspartner, der allerdings das Gespräch nicht  
fortführen kann, wenn sich der Sachverhalt dann doch als komplexer  
als zunächst erwartet herausstellt. Der Anwalt wird dann den Kunden  
an den Versicherer zurückverweisen, damit dieser sofort einen Anwalt  
vor Ort empfehlen kann." 
 
   Sprecher: Vorteil dabei: Man spart sich die zeitaufwendige  
Sucherei und bekommt gleich aus über 160.000 in Deutschland  
praktizierenden Anwälten einen fürs jeweilige Sachgebiet besonders  
kompetenten empfohlen. 
 
   O-Ton 3 (Dr. Ulrich Eberhardt, 0:29 Min.): "Die  
Rechtsschutzversicherer haben Erfahrungen und können mit einer  
Ersteinschätzung das Rechtsgebiet des Problems einengen und eine  
qualifizierte Empfehlung genau für diesen Fall aussprechen. Sie tun  
das aber nicht unbedacht, sondern aufgrund bestimmter  
Erfahrungswerte, und die Rechtsanwälte müssen auch bestimmten  
Qualitätsanforderungen, wie etwa der Fachanwaltsqualifikation, aber  
auch Servicestandards, genügen. So ist etwa die Möglichkeit,  
kurzfristig einen Gesprächstermin mit dem Anwalt zu vereinbaren, für  
die Betroffenen stets von besonderer Bedeutung. Hierauf achten wir  
auch." 
 
   Abmoderationsvorschlag: 
 
   Weitere Infos über diesen Service der Rechtsschutzversicherer  
finden Sie auch im Internet auf der Webseite der Deutschen  
Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de. 
 
ACHTUNG REDAKTIONEN:  
   
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte 
an ots.audio@newsaktuell.de. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Stephan Schweda 
Telefon: 030/20205114 
Mobil: 0151/57148567 
EMail: s.schweda@gdv.de
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