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Sächsischer Willkür-Richter: "Die Wahrheit interessiert mich nicht!" / Das Bundesverfassungsgericht sieht das nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von PWB Rechtsanwälte inzwischen anders

Geschrieben am 10-01-2013

Jena (ots) - Die 3. Kammer des Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde durch die
Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) einstimmig stattgegeben,
die besagt, dass auch ein Zivilrichter der Wahrheitsfindung
verpflichtet ist. Dieser Beschluss, so der Sprecher der Kanzlei PWB
Rechtsanwälte (Jena), Erich Jeske, sei eine schallende Ohrfeige für
die sächsische Willkür-Justiz. Verfahren müssen auch in Deutschland
rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Das unterscheidet den
Freistaat Sachsen von einer afrikanischen Bananenrepublik.

Ein Rechtsstreit muss von einem Richter bearbeitet, verhandelt und
entschieden werden, der sich an seinen Amtseid gebunden fühlt und
nicht ankündigt, diesem vorsätzlich zuwider handeln zu wollen. Dass
dies auch für Zivilrichter gilt, bestätigte das
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember
2012 (Az: 2 BvR 1750/12). Rechtsanwalt Matthias Kilian von der
Kanzlei PWB Rechtsanwälte hatte Anfang August 2012 das BVerfG
angerufen, nachdem er sich erfolglos beim Landgericht (LG) Chemnitz
und dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden über einen augenscheinlich
befangenen Richter beschwert hatte, den die Wahrheitsfindung in einem
Zivilprozess offensichtlich nicht interessierte.

Das BVerfG hob die Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden
auf und verwies das Verfahren an das LG Chemnitz zurück. Die
vollständige Erstattung der Auslagen muss der Freistaat Sachsen
tragen. In seinem Beschluss erklärt das BVerfG, dass der Richter mit
der Äußerung "Die Wahrheit interessiert mich nicht." bekundet hat,
"dass er an der Erfüllung einer wesentlichen richterlichen
Amtspflicht nicht interessiert sei." Neben der grob unsachlichen
Äußerung des Richters signalisierte das BVerfG auch wenig Verständnis
für die auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters verfassten
Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden. Die
Verfassungsrichter wörtlich: "Erst recht ist die Annahme des
Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung (des Richters, dass
ihn die Wahrheit nicht interessiere - Anmerk. d. Red.) sei
hinzunehmen als Reaktion auf eine sachwidrige Beeinflussung durch den
Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als
Druckmittel eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen
zu bewegen. Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende Amtspflicht
eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise
nachvollziehbar."

Der Hintergrund

In einem Zivilrechtsstreit verweigerte der betreffende Richter am
LG Chemnitz die Befragung eines in der Schweiz wohnhaften Zeugen. Der
entsprechende Beweisantrag wurde ebenso wenig in das Protokoll
aufgenommen, wie der Antrag des Rechtsanwalts der Kanzlei PWB
Rechtsanwälte, Matthias Kilian, das Verfahren auszusetzen.

Nachdem Rechtsanwalt Kilian dem Richter vorhielt, dass auch er der
Wahrheitsfindung verpflichtet sei, entgegnete der sächsische
Willkürrichter: "Die Wahrheit interessiert mich nicht." Die Versuche
den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, scheiterten
sowohl beim LG Chemnitz als auch beim OLG Dresden. Das OLG Dresden
wies die Beschwerde zurück mit dem Hinweis, dass nicht der abgelehnte
Richter seinem Amtseid zuwiderhandeln wollte, "vielmehr sei es der
Beklagtenvertreter gewesen, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als
Druckmittel dafür eingesetzt habe, um den angelehnten Richter zur
Anhörung des Zeugen zu bewegen." Hierauf legte Rechtsanwalt Matthias
Kilian Verfassungsbeschwerde ein, die nun positiv entschieden wurde.

Der Beschluss des BVerfG sei nicht nur für die Kanzlei PWB
Rechtsanwälte ein Erfolg, so Kanzleiinhaber Philipp Wolfgang Beyer:
"Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stellt erneut klar,
dass sich auch Richter an die Regeln unseres Rechtsstaates und
unserer Verfassung zu halten haben. Für Willkür-Richter darf es in
unserem Rechtsstaat keinen Platz geben. Der betroffene
Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Matthias Kilian, freut sich über den
Beschluss am meisten: "Mit diesem Beschluss endet endlich mein
monatelanges Kopfschütteln sowohl über den betreffenden Richter, der
die Wahrheit nicht feststellen wollte, als auch zu den Beschlüssen
der sächsischen Justiz."

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-,
Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die
Rechtsanwaltskanzlei vertritt Unternehmen, vermögende Privatpersonen
sowie private und institutionelle Kapitalanleger.

PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine im
Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei
gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12
spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.



Pressekontakt:
PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im "Roten Turm"
Löbdergraben 11a
07743 Jena

Telefon 03641 35 35 08
Fax 03641 35 35 09
E-Mail: pwb@pwb-law.com
www.pwb-law.com


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