Sächsischer Willkür-Richter: "Die Wahrheit interessiert mich nicht!" / Das Bundesverfassungsgericht sieht das nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde von PWB Rechtsanwälte inzwischen anders
Geschrieben am 10-01-2013 |   
 
 Jena (ots) - Die 3. Kammer des Zweiten Senats des  
Bundesverfassungsgerichts hat einer Verfassungsbeschwerde durch die  
Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) einstimmig stattgegeben,  
die besagt, dass auch ein Zivilrichter der Wahrheitsfindung  
verpflichtet ist. Dieser Beschluss, so der Sprecher der Kanzlei PWB  
Rechtsanwälte (Jena), Erich Jeske, sei eine schallende Ohrfeige für  
die sächsische Willkür-Justiz. Verfahren müssen auch in Deutschland  
rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen. Das unterscheidet den  
Freistaat Sachsen von einer afrikanischen Bananenrepublik. 
 
   Ein Rechtsstreit muss von einem Richter bearbeitet, verhandelt und 
entschieden werden, der sich an seinen Amtseid gebunden fühlt und  
nicht ankündigt, diesem vorsätzlich zuwider handeln zu wollen. Dass  
dies auch für Zivilrichter gilt, bestätigte das  
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Beschluss vom 12. Dezember 
2012 (Az: 2 BvR 1750/12). Rechtsanwalt Matthias Kilian von der  
Kanzlei PWB Rechtsanwälte hatte Anfang August 2012 das BVerfG  
angerufen, nachdem er sich erfolglos beim Landgericht (LG) Chemnitz  
und dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden über einen augenscheinlich  
befangenen Richter beschwert hatte, den die Wahrheitsfindung in einem 
Zivilprozess offensichtlich nicht interessierte. 
 
   Das BVerfG hob die Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden  
auf und verwies das Verfahren an das LG Chemnitz zurück. Die  
vollständige Erstattung der Auslagen muss der Freistaat Sachsen  
tragen. In seinem Beschluss erklärt das BVerfG, dass der Richter mit  
der Äußerung "Die Wahrheit interessiert mich nicht." bekundet hat,  
"dass er an der Erfüllung einer wesentlichen richterlichen  
Amtspflicht nicht interessiert sei." Neben der grob unsachlichen  
Äußerung des Richters signalisierte das BVerfG auch wenig Verständnis 
für die auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters verfassten  
Beschlüsse des LG Chemnitz und des OLG Dresden. Die  
Verfassungsrichter wörtlich: "Erst recht ist die Annahme des  
Oberlandesgerichts nicht tragfähig, die Äußerung (des Richters, dass  
ihn die Wahrheit nicht interessiere - Anmerk. d. Red.) sei  
hinzunehmen als Reaktion auf eine sachwidrige Beeinflussung durch den 
Beklagtenvertreter, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als  
Druckmittel eingesetzt habe, um den Richter zur Anhörung des Zeugen  
zu bewegen. Weshalb in dem Hinweis auf eine bestehende Amtspflicht  
eine sachwidrige Druckausübung liegen soll, ist nicht ansatzweise  
nachvollziehbar." 
 
   Der Hintergrund 
 
   In einem Zivilrechtsstreit verweigerte der betreffende Richter am  
LG Chemnitz die Befragung eines in der Schweiz wohnhaften Zeugen. Der 
entsprechende Beweisantrag wurde ebenso wenig in das Protokoll  
aufgenommen, wie der Antrag des Rechtsanwalts der Kanzlei PWB  
Rechtsanwälte, Matthias Kilian, das Verfahren auszusetzen. 
 
   Nachdem Rechtsanwalt Kilian dem Richter vorhielt, dass auch er der 
Wahrheitsfindung verpflichtet sei, entgegnete der sächsische  
Willkürrichter: "Die Wahrheit interessiert mich nicht." Die Versuche  
den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, scheiterten  
sowohl beim LG Chemnitz als auch beim OLG Dresden. Das OLG Dresden  
wies die Beschwerde zurück mit dem Hinweis, dass nicht der abgelehnte 
Richter seinem Amtseid zuwiderhandeln wollte, "vielmehr sei es der  
Beklagtenvertreter gewesen, der die Pflicht zur Wahrheitsfindung als  
Druckmittel dafür eingesetzt habe, um den angelehnten Richter zur  
Anhörung des Zeugen zu bewegen." Hierauf legte Rechtsanwalt Matthias  
Kilian Verfassungsbeschwerde ein, die nun positiv entschieden wurde. 
 
   Der Beschluss des BVerfG sei nicht nur für die Kanzlei PWB  
Rechtsanwälte ein Erfolg, so Kanzleiinhaber Philipp Wolfgang Beyer:  
"Dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes stellt erneut klar,  
dass sich auch Richter an die Regeln unseres Rechtsstaates und  
unserer Verfassung zu halten haben. Für Willkür-Richter darf es in  
unserem Rechtsstaat keinen Platz geben. Der betroffene  
Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Matthias Kilian, freut sich über den 
Beschluss am meisten: "Mit diesem Beschluss endet endlich mein  
monatelanges Kopfschütteln sowohl über den betreffenden Richter, der  
die Wahrheit nicht feststellen wollte, als auch zu den Beschlüssen  
der sächsischen Justiz." 
 
   PWB Rechtsanwälte 
 
   Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-,  
Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die  
Rechtsanwaltskanzlei vertritt Unternehmen, vermögende Privatpersonen  
sowie private und institutionelle Kapitalanleger. 
 
   PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine im  
Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben. Die Kanzlei  
gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12  
spezialisierten Juristinnen und Juristen und 75 nicht juristischen  
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 
 
 
 
Pressekontakt: 
PWB Rechtsanwälte 
Kanzlei im "Roten Turm" 
Löbdergraben 11a 
07743 Jena 
 
Telefon 03641 35 35 08 
Fax     03641 35 35 09 
E-Mail: pwb@pwb-law.com 
www.pwb-law.com
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