Report Mainz: Nürburgring-Pleite - Experten halten Vorgehen der EU-Kommission für konsequent und absehbar
Geschrieben am 24-07-2012 |   
 
 Mainz (ots) - Namhafte Experten halten das Vorgehen der  
EU-Kommission im Fall Nürburgring für konsequent und absehbar. Die  
EU-Wettbewerbsbehörde hatte der rheinland-pfälzischen Landesregierung 
eine schnelle Genehmigung über eine Rettungsbeihilfe von 13 Millionen 
Euro versagt und damit faktisch die Insolvenz der größtenteils  
landeseigenen Nürburgring GmbH besiegelt. Andreas Bartosch, einer der 
besten Kenner auf dem Gebiet des EU-Beihilferechts und Verfasser  
eines Fach-Kommentars (Beck-Verlag), sagte gegenüber dem  
ARD-Politikmagazin "Report Mainz": "Nach dem EU-Recht ist es so, dass 
Rettungsbeihilfen nur einmal innerhalb von zehn Jahren gewährt werden 
können. Wenn nun eine weitere Rettungsmaßnahme, wenige Monate nachdem 
die Kommission ihre vertiefte Prüfung begonnen hat, gewährt wird,  
dann ist das eklatant mit dem Grundsatz nicht vereinbar. Das war  
zumindest seit März diesen Jahres erkennbar." 
 
   Hintergrund ist, dass die EU-Wettbewerbskommission bereits im März 
ein so genanntes Hauptprüfverfahren zum Fall Nürburgring eingeleitet  
hat und in der Vergangenheit geflossene Millionenzahlungen für den  
Nürburgring in Höhe von rund 485 Millionen Euro überprüft. Nach einer 
ersten Bewertung hat sie bei vielen der Zahlungen ernsthafte Zweifel, 
ob diese mit EU-Recht vereinbar sind, weil sie darin  
Rettungsbeihilfen vermutet. Nach Angaben der EU-Kommission hat die  
rheinland-pfälzische Landesregierung diese Zahlungen auch nie in  
Brüssel notifiziert, also angemeldet. Auf schriftliche Anfrage von  
"Report Mainz" teilte die rheinland-pfälzischen Staatskanzlei dazu  
mit: "Die Maßnahmen (...) wurden ohne vorherige Notifizierung bei der 
Kommission durchgeführt, weil das Land der Auffassung war und ist,  
dass es sich um beihilfefreie Maßnahmen handelt." 
 
   Die Staatskanzlei bestätigte gegenüber "Report Mainz", dass sie  
nach der Ablehnung aus Brüssel nach einer Möglichkeit gesucht habe,  
die Nürburgring GmbH dennoch zu unterstützen. Dies sei aber verworfen 
worden, weil nicht sicher gewesen sei, dass die EU-Kommission diese  
Maßnahme als beihilfefrei qualifizieren würde. Dass die  
Landesregierung zwischenzeitlich nach anderen Möglichkeiten der  
Soforthilfe gesucht hatte, belegt auch ein interner Vermerk aus  
Kreisen der Bundesregierung, der "Report Mainz" exklusiv vorliegt.  
Darin heißt es: "Das Land will (...) prüfen, ob die Maßnahmen  
trotzdem (unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot!) gewährt  
werden sollen und ob damit eine Involvenzabwendung möglich wäre  
(Unverbindliche Einschätzung: Insolvenzabwendung ist nicht sicher, da 
Maßnahmen unter Verstoß gegen das Durchführungsverbot nichtig sind)." 
 
   Weitere exklusive Informationen finden Sie auf unserer  
Internet-Seite. Zitate gegen Quellenangabe frei. Fragen bitte an  
"Report Mainz", Tel.: 06131/929-33351.
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