| | | Geschrieben am 19-06-2012 Arbeitslust statt Steuerfrust - Mit legalen Tricks klar im Vorteil
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 München (ots) - Kaum ein Thema unseres Lebens ist so präsent und
 einflussreich und gleichzeitig so unbeständig wie das Geld. Dabei hat
 sich trotz aller Wechsellebigkeit eines nicht verändert: Der Frust,
 der aufkommt, wenn es ums Steuerzahlen geht. Schon im Mittelalter als
 "erlaubter Fall von Raub" verrufen, führt die Brutto-Netto-Rechnung
 auch den modernen Menschen in Verzweiflung. Dabei ist ein Restlohn
 von 50-70% kein Muss! Es gilt: Wer mehr weiß, ist klar im Vorteil und
 zahlt weniger Abgaben - auf legale Art und Weise.
 
 "Die vielen komplizierten Steuersparmodelle und Steuerspartipps
 taugen für den 'normalen' Steuerpflichtigen in der Regel nichts",
 konstatiert Michael Suckow und ergänzt: "Der Steuer-Dschungel wird
 trotz politischer Vereinfachungs-Versprechen einfach immer
 undurchdringlicher. Was bleibt, ist der leidtragende Arbeitnehmer,
 der die hohen Steuern und Sozialabgaben zahlt und vom eigenen
 Bruttoeinkommen nicht viel zurückbehält." Suckow ist als
 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf professioneller Ebene mit dem
 Thema vertraut. Er weiß, dass es trotz fachlicher Hürden auch für den
 Laien einfache Wege gibt, Freibeträge auszuschöpfen, Kosten
 steuerlich abzusetzen und die vorhandenen Rechte so auszunutzen, dass
 bares Geld gespart wird. In dem von Suckow und seinen Kollegen
 Joachim Albers und Arne Lißewski verfassten Ratgeber "Legal arbeiten
 ohne Steuern und Sozialversicherung" (Verlag C.H.Beck) lautet die
 Devise daher: "Gewusst wie!"
 
 Schauen Sie sich einmal Ihre Abrechnung an und fragen Sie sich:
 Was zahle ich eigentlich wofür? Keinen Durchblick? Dann geht es Ihnen
 wie den meisten Bürgern: Sie zahlen mehr Steuern und Sozialabgaben
 als notwendig. "Das lässt sich ändern, schon allein bei den
 monatlichen Versicherungsbeiträgen", erklärt Suckow. Obwohl im
 Wesentlichen den Lebenshaltungskosten zuzuordnen, hat der Gesetzgeber
 hierfür Steuerabzüge zugelassen. Dazu zählen als Sonderausgaben die
 Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ebenso wie
 Vorsorgeaufwendungen zur Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Kranken-
 und Lebensversicherung. "Sogar die Kirchensteuer ist in voller Höhe
 abzugsfähig", ergänzt der Autor.
 
 Darüber hinaus finden sich auch speziellere Steuer-Nischen. So
 etwa für diejenigen, die Angehörige krankheits- oder pflegebedingt
 besuchen. Betroffene können hierfür entstandene Kosten steuerlich
 anrechnen und diese erstatten. Suckows Tipp: "Lassen Sie sich die
 Notwendigkeit der Besuche vom Arzt bescheinigen, dann sollte der
 Rückzahlung nichts mehr im Wege stehen."
 
 Auch wer Kinder hat, die noch in der Ausbildungsphase stecken,
 kann sich einen Teil der Aufwendungen zurückzahlen lassen. Dies gilt
 genauso für gezahlten Unterhalt. "Darunter fallen typische Ausgaben
 für Essen, Kleidung oder Hausrat. All diese Dinge werden Ihnen als
 außergewöhnliche Belastungen angerechnet", verdeutlicht Suckow. Bei
 kleineren Kindern sind es wiederum die Betreuungskosten, die
 steuerlich berücksichtigt werden. Ob durch die Erwerbstätigkeit der
 Eltern oder durch einen behinderungsbedingten Betreuungsbedarf - bis
 zu 4.000 Euro sind pro Kind jährlich abzugsfähig. Der
 Wirtschaftsprüfer empfiehlt: "Lassen Sie sich auf der Lohnsteuerkarte
 einen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten eintragen, so erhöht
 sich Ihr Netto-Auszahlungsbetrag, es gibt also mehr Geld!"
 
 Auch wenn sich nicht alle Steuertipps in der nächsten
 Steuererklärung anwenden lassen, bereits einzelne senken die
 Steuerlast und füllen den Geldbeutel. Suckow weiß: "Schon mit ein
 paar Tricks lässt sich bares Geld sparen!". Ergebnis: Mehr Netto vom
 Brutto - auch für Sie!
 
 Beck Kompakt
 Michael Suckow/Joachim Albers/Arne Lißewski, Legal arbeiten ohne
 Steuern und Sozialversicherung, Verlag C.H.Beck, 128 Seiten,
 kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-62624-1, www.beck-shop.de/8761843
 
 
 
 Pressekontakt:
 
 Verlag C.H.Beck oHG
 Bianca Kirchner
 Tel.: (089) 381 89-666
 Fax:  (089) 381 89-480
 E-Mail: Bianca.Kirchner@beck.de
 Internet: www.presse.beck.de
 
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