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Kölner Stadt-Anzeiger: Ministerpräsidenten Kraft und Beck beschweren sich bei Merkel über Verteidigungsminister de Maizière

Geschrieben am 28-10-2011

Köln (ots) - NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und ihr
rheinland-pfälzische Amtskollege Kurt Beck (SPD) haben in einem
Brandbrief Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aufgefordert, das
Berlin-Bonn-Gesetz einzuhalten. "Aus der Presse haben wir entnehmen
müssen, dass im Zuge der Bundeswehrreform auch am ersten Dienstsitz
des Bundesverteidigungsministeriums in Bonn in offenbar ganz
erheblichem Umfang Dienstposten wegfallen oder nach Berlin verlagert
werden sollen", heißt es in dem Schreiben, das dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) vorliegt. Dem Ver-nehmen nach
sollen von den künftig 2000 Ministeriums-Mitarbeiter 1500 in Berlin
ar-beiten und nur noch 500 in Bonn. Die Regierungschefs fühlen sich
bei der Reform offenbar von Verteidigungsminister Thomas de Maizière
(CDU) übergangen. "Wir würden es sehr begrüßen, wenn der
Bundesverteidigungsminister die geplante Neuorganisation des
Ministeriums auch unter dem Blickwinkel der Auswirkungen auf das
Berlin/Bonn-Gesetz mit Vertretern der Landesregierungen von
Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vertieft erörtern würde,"
Kraft und Beck bezweifeln, dass die Neuorganisation der Bundeswehr
mit dem Gesetz vereinbar ist. Die Reformpläne würden "massive
Schwerpunktverlagerungen im Verhältnis der Dienstorte Bonn und Berlin
bewirken, die mit Buchstaben und Geist des Berlin/Bonn-Gesetzes nicht
in Einklang zu bringen wären". Kraft und Beck befürchten einen
"Rutschbahneffekt". Ein solcher Schritt sei ein "Signal auch für die
anderen Bundesministerien mit erstem Dienstsitz in Bonn". In der
Bundespressekonferenz am Freitag wollte de Maizières Sprecher nicht
auf die Frage antworten, ob es möglich sei, die
Ministeriumsmitarbeiter in Berlin zu konzent-rieren und trotzdem Bonn
zum Hauptsitz des Ministeriums zu erklären.



Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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