Baugewerbe begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Entfristung der 
Ist-Versteuerung und fordert den Bundesrat zur Zustimmung auf
Geschrieben am 22-09-2011 |   
 
 Berlin (ots) - "Das Baugewerbe begrüßt den Beschluss des  
Bundeskabinetts, die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung  
der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft festzuschreiben.  
Das bringt den baugewerblichen Unternehmen dringend benötigte  
Liquidität und Planungssicherheit." Sagte heute der  
ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in Berlin.  
 
   Nun ist die Zustimmung des Bundesrates zur Gesetzesänderung  
notwendig. Daher fordert das Baugewerbe den Bundesrat auf, im  
Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen mit Ja zu stimmen.  
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungslegung  
an das Finanzamt abgeführt werden. Für die baugewerblichen  
Unternehmen ist dieser Umstand besonders schmerzlich, da die  
Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Bei der Ist-Versteuerung  
hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die  
Rechnung vom Auftraggeber tatsächlich bezahlt wurde.  
 
   Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der  
Umsatzsteuer für noch unbezahlte Aufträge und die Liquidität erhöht  
sich. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund ihrer  
geringen Eigenkapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend  
angewiesen. Daher wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der  
Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgesetzt,  
allerdings befristet bis Jahresende 2011.  
 
   Der ZDB macht sich jetzt für eine dauerhafte Festlegung der  
Umsatzgrenze auf 500.000 Euro stark. Dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer  
Pakleppa: "Durch die Maßnahme ergeben sich keine Steuerausfälle für  
den Fiskus, die Umsatzsteuer wird nur später fällig. Für 2012 könnte  
sich dadurch die Liquidität der Unternehmen um 1,1 Mrd. Euro  
erhöhen." 
 
 
 
Pressekontakt: 
Dr. Ilona K. Klein 
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Zentralverband Deutsches Baugewerbe 
Kronenstr. 55-58 
10117 Berlin 
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420 
eMail klein@zdb.de
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