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Baugewerbe begrüßt Beschluss der Bundesregierung zur Entfristung der Ist-Versteuerung und fordert den Bundesrat zur Zustimmung auf

Geschrieben am 22-09-2011

Berlin (ots) - "Das Baugewerbe begrüßt den Beschluss des
Bundeskabinetts, die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Anwendung
der Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer dauerhaft festzuschreiben.
Das bringt den baugewerblichen Unternehmen dringend benötigte
Liquidität und Planungssicherheit." Sagte heute der
ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa in Berlin.

Nun ist die Zustimmung des Bundesrates zur Gesetzesänderung
notwendig. Daher fordert das Baugewerbe den Bundesrat auf, im
Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen mit Ja zu stimmen.
Grundsätzlich muss die Umsatzsteuer bereits bei der Rechnungslegung
an das Finanzamt abgeführt werden. Für die baugewerblichen
Unternehmen ist dieser Umstand besonders schmerzlich, da die
Auftraggeber häufig verzögert zahlen. Bei der Ist-Versteuerung
hingegen wird die Umsatzsteuer erst dann entrichtet, wenn die
Rechnung vom Auftraggeber tatsächlich bezahlt wurde.

Mit der Ist-Versteuerung entfällt die Vorfinanzierung der
Umsatzsteuer für noch unbezahlte Aufträge und die Liquidität erhöht
sich. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sind aufgrund ihrer
geringen Eigenkapitalquote auf eine ausreichende Liquidität dringend
angewiesen. Daher wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der
Ist-Versteuerung bundeseinheitlich auf 500.000 Euro festgesetzt,
allerdings befristet bis Jahresende 2011.

Der ZDB macht sich jetzt für eine dauerhafte Festlegung der
Umsatzgrenze auf 500.000 Euro stark. Dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer
Pakleppa: "Durch die Maßnahme ergeben sich keine Steuerausfälle für
den Fiskus, die Umsatzsteuer wird nur später fällig. Für 2012 könnte
sich dadurch die Liquidität der Unternehmen um 1,1 Mrd. Euro
erhöhen."



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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