Flosbach/Brinkhaus: Koalition stärkt den finanziellen Anlegerschutz
Geschrieben am 06-07-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Die heute durchgeführte Anhörung von  
Sachverständigen hat ergeben, dass mit dem  
Finanzanlagenvermittlergesetz eine breite Lücke im finanziellen  
Anlegerschutz geschlossen wird. Hierzu erklären der finanzpolitische  
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und  
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus: 
 
   "Die Koalition setzt konsequent ihren Weg der Stärkung des  
finanziellen Anlegerschutzes fort. Wir unterwerfen erstmalig in  
Deutschland sowohl Produkte des grauen Kapitalmarktes als auch die  
Vermittlung dieser Produkte einer flächendeckenden Aufsicht. Die  
Sachverständigen haben heute ausdrücklich bestätigt, dass das Gesetz  
ein wichtiger und richtiger Beitrag ist, den Verbraucherschutz zu  
verbessern. 
 
   Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird  
künftig Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte auf Kohärenz und  
Widerspruchsfreiheit statt wie bislang lediglich auf Vollständigkeit  
prüfen. 
 
   Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen müssen künftig auch  
zusätzliche Angaben enthalten, auf deren Grundlage sich Anleger ein  
Bild über die Zuverlässigkeit der Emittenten machen können. Das  
Gesetz sieht zudem die Einführung von Kurzinformationsblättern vor,  
die Anleger kurz und verständlich über die wesentlichen Eigenschaften 
und Risiken der Vermögensanlagen informieren. 
 
   Finanzanlagenvermittler müssen künftig ihre Sachkunde durch eine  
entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation  
nachweisen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und sich  
in dem bereits für Versicherungsvermittler geführten öffentlichen  
Vermittlerregister registrieren lassen. 
 
   Außerdem gelten für Finanzanlagenvermittler künftig strengere  
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten." 
 
   Hintergrund: 
 
   Zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des  
Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts fand heute eine  
öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Finanzausschuss statt.  
Durch das Gesetz soll insbesondere der Anlegerschutz im Bereich des  
so genannten grauen Kapitalmarkts gestärkt werden. Das Gesetz sieht  
dabei Regelungen vor, die sowohl bei den Produkten als auch bei den  
Vermittlern solcher Produkte ansetzen. 
 
   Der Gesetzentwurf enthält zudem Änderungen im  
Prospekthaftungsrecht. Hier soll insbesondere die Verjährung von  
Prospekthaftungsansprüchen verlängert werden. 
 
 
 
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