Holzenkamp/Heil: Europaweit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung kommt
Geschrieben am 06-07-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Das Europaparlament hat heute einheitliche  
Kennzeichnungsregeln für Lebensmittel verabschiedet. Am 22. Juni 2011 
hatten sich bereits die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten darauf  
verständigt. Spätestens ab 2015 werden in den EU-Ländern einheitliche 
und verbraucherfreundliche Informationen auf allen  
Lebensmittelpackungen zu finden sein. Hierzu erklärt der  
verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,  
Franz-Josef Holzenkamp und die Verbraucherschutzbeauftragte der  
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil: 
 
   "Die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Einführung  
einheitlicher Kennzeichnungspflichten ist ein Erfolg für die  
Verbraucher. Denn der Verbraucher kann nun schon auf den ersten Blick 
die wichtigsten Nährstoffe und Allergene erkennen und entscheiden,  
was seiner Ernährung zuträglich ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion  
begrüßt die neuen Regelungen. Diese sind dem Verbraucher eine  
wichtige Entscheidungshilfe und erleichtern Allergikern den Einkauf. 
 
   Wir bedanken uns ausdrücklich bei der CDU-Europaabgeordneten und  
zuständigen Berichterstatterin Renate Sommer für die konsequente und  
gute Verhandlungsführung und ihren hohen Arbeitseinsatz. Die neuen  
Regelungen betreffen den Nährwert, Lebensmittelimitate (z.B.  
Analogkäse oder Klebefleisch), Allergene, die Herkunftsbezeichnung  
und das Datum des Einfrierens. Außerdem wird die Mindestschriftgröße  
für die Angabe und deren Platzierung geregelt. 
 
   Kaloriengehalt und sechs Nährstoffe müssen nun verpflichtend und  
in einer übersichtlichen Tabelle aufgeführt werden. Damit man sie  
besser vergleichen kann, werden die Nährstoffgehalte immer bezogen  
auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben. Das ist die endgültige  
Absage an eine Ampelkennzeichnung, die wir stets abgelehnt hatten.  
Möglich sind zusätzliche Angaben in Portionen. In Deutschland hat ein 
Großteil der Hersteller bereits freiwillig das "1 plus 4"-Modell des  
Bundesverbraucherministeriums auf der Vorderseite vieler Produkte  
umgesetzt. 
 
   Besonders wichtig und richtig für die Verbraucher ist die  
Kenn-zeichnung von Lebensmittelimitaten. Die Verwendung von  
Analogkäse in einer Lasagne muss zum Beispiel in unmittelbarer Nähe  
des Produktnamens angegeben werden. Auch "Klebefleisch" muss künftig  
mit dem Hinweis "aus Fleischstücken zusammengefügt" deutlich  
kenntlich gemacht werden." 
 
 
 
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