Neues Deutschland: zum Karlsruher Spruch zur Sicherungsverwahrung
Geschrieben am 04-05-2011 |   
 
 Berlin (ots) - Wenn sich Männer an kleinen Mädchen vergehen, »kann 
es nur eine Lösung geben: wegschließen - und zwar für immer«. So nahm 
Bundeskanzler Schröder 2001 via »Bild am Sonntag« die Stammtische im  
Sturm. Politiker unterschiedlichster Couleur wetteiferten seither,  
den Sicherungsverwahrung genannten, potenziell lebenslangen Knast  
auszubauen. Nun hat das höchste deutsche Gericht befunden, dass alle  
(!) Vorschriften über dessen Anordnung und Dauer verfassungswidrig  
sind, weil mit dem Freiheitsgrundrecht der Betroffenen unvereinbar.   
Eine schallende Ohrfeige der Verfassungsrichter für Politiker, für  
Justiz und Strafvollzug, auch für Karlsruhe selbst. Sie ist verdient. 
Denn dass die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung  
menschenrechtswidrig ist, war offenkundig. Aber es war bequem und  
billig, die von den Nazis eingeführte Sicherungsverwahrung  
»gefährlicher Gewohnheitsverbrecher« aufzugreifen, »wenn die  
öffentliche Sicherheit es erfordert«.   Damit soll nun Schluss sein.  
Gerichtspräsident Voßkuhle fordert »ein freiheitsorientiertes und  
therapiegerichtetes Gesamtkonzept« von Schwarz-Gelb.  
»Ordnungspolitiker« der CDU, die gestern parallel zu »Bild« schon  
wieder Ängste schürten, nun kämen jede Menge Mörder und  
Kinderschänder frei, müssen ideologisch über ihren Schatten springen. 
Und viel Geld für Therapieplätze bewilligen, die sicher und  
menschenwürdig sind. 
 
 
 
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