Neue OZ: Kommentar zu Arbeit / Bundesgericht / Zeitarbeit
Geschrieben am 14-12-2010 |   
 
    Osnabrück (ots) - Jubelnd in die Pleite 
 
   Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht ein Jubelschrei  
durch die Gewerkschaften. Die IG Metall erwartet sogar, dass  
Leiharbeiter nachträglich Lohn einklagen können. Die  
höchstrichterliche Entscheidung macht in der Tat die Tarifverträge  
von Hunderttausenden Zeitarbeitern nichtig. Doch der Jubel und die  
Forderungen der Gewerkschaften kommen zu früh. Denn das Urteil aus  
Erfurt stärkt zwar die Position von Zeitarbeitern, hilft ihnen im  
Arbeitsalltag allerdings kaum. Wer als Leiharbeiter mehr Geld oder  
bessere Arbeitsbedingungen einklagen will, muss auch künftig mit  
Entlassung rechnen. Schließlich verfügen sie über einen ausgesprochen 
schwachen Kündigungsschutz. 
 
   Das Urteil könnte sich aber trotzdem zu einem Erdbeben entwickeln, 
das Potenzial hat, die deutsche Wirtschaft zu erschüttern. Denn für  
Hunderte zumeist kleine Zeitarbeitsfirmen droht mit dem Richterspruch 
die Pleite. Sollte nur ein Teil ihrer Leiharbeiter für Jahre  
rückwirkend Lohn sowie Sozialbeiträge für Renten-, Kranken- und  
Arbeitslosenversicherung einklagen, stünden die oft finanzschwachen  
Zeitarbeitsfirmen vor dem finanziellen Aus. Und das nur wenige  
Monate, nachdem das Zeitarbeitsmodell durch den flexiblen Einsatz von 
Mitarbeitern deutschen Firmen maßgeblich geholfen hat, die  
Wirtschaftskrise zu überstehen. Das Urteil, das die Situation der  
Zeitarbeiter eigentlich verbessern soll, könnte jetzt dazu führen,  
dass Tausende Leiharbeiter ihren Job verlieren. 
 
Originaltext:         Neue Osnabrücker Zeitung 
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