Studie entlarvt Ausreden von Alkoholsündern / Traubensaft, überreife Bananen oder Sauerkraut verfälschen Ergebnisse von Urintests kaum
Geschrieben am 04-10-2010 |   
 
    Bonn (ots) - Urintests auf bestimmte Abbauprodukte von Alkohol  
lassen sich durch geringe Ethanolmengen, wie sie etwa in überreifen  
Bananen zu finden sind, kaum irritieren. Das zeigt eine aktuelle  
Studie der Universität Bonn (doi: 10.1007/s00414-010-0511-z). Wer  
positiv auf Alkohol getestet wird, kann sich also künftig wohl nicht  
mehr damit herausreden, er habe etwas Falsches gegessen oder  
getrunken. 
 
   Alkohol wird von der Leber relativ schnell abgebaut. Sein  
Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) lässt sich dagegen noch einige  
Tage nach einem Zechgelage im Urin nachweisen. Alkoholsünder, denen  
der Führerschein entzogen wurde, müssen sich im Laufe eines halben  
Jahres bis zu sechsmal einem EtG-Test unterziehen. Nur bei sechs  
negativen Ergebnissen erhalten sie die Fahrerlaubnis zurück. 
 
   Die Tests erfolgen zu zufällig festgelegten Zeiten. Die  
Betroffenen werden 24 Stunden vorher benachrichtigt, dass sie sich  
zur Urinprobe einzufinden haben. Insbesondere innerhalb dieser  
Vorwarnzeit dürfen sie keine Lebensmittel zu sich nehmen, die Alkohol 
enthalten können. Dazu zählen beispielsweise Sauerkraut,  
alkoholfreies Bier, Traubensaft oder überreife Bananen. 
 
   "Positiv getestete Personen behaupten immer wieder, sie hätten  
kurz vor dieser 24-Stunden-Periode große Mengen derartiger Produkte  
verzehrt", erklärt der Bonner Rechtsmediziner Professor Dr. Frank  
Mußhoff. "Wir haben nun experimentell überprüft, ob das tatsächlich  
zu einer Grenzwertüberschreitung führen kann." 
 
   Dazu haben die Forscher insgesamt 19 Probanden zur Schlacht am  
Büffet gebeten. Bis zu drei Liter alkoholfreies Bier, 1,3 Kilogramm  
Sauerkraut oder 700 Gramm Bananen nahmen die Testpersonen zu sich.  
Trotz dieser großen Mengen lag die ETG-Konzentration im Urin der  
Teilnehmer nach 24 Stunden stets deutlich unter dem zulässigen  
Grenzwert. Daher empfehlen die Wissenschaftler, den aktuellen  
Grenzwert beizubehalten: "Angesichts der 24-stündigen Wartezeit  
zwischen Benachrichtigung und Urinprobe sind falsche Testergebnisse  
aufgrund alternativer Ethanol-Quellen nicht zu erwarten", betont  
Mußhoff. 
 
Originaltext:         Universität Bonn 
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52098 
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52098.rss2 
 
Pressekontakt: 
Professor Dr. Frank Mußhoff 
0228/73-8316 
f.musshoff@uni-bonn.de
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