| | | Geschrieben am 27-04-2006 Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL unterstützt die FIFA beim Schutz der Marke "WM 2006"
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 München (ots) -
 
 Bundesgerichtshof versagt zwar der deutschen Marke "WM 2006"
 teilweise den Schutz. Der Schutz durch die Gemeinschaftsmarke "WM
 2006" bleibt auch in Deutschland erhalten.
 
 
 Der deutsche Bundesgerichtshof hat heute in einem Beschluss den
 Schutz der Marke "Fußball WM 2006" aufgehoben. Eine differenziertere
 Entscheidung erging zur Schutzfähigkeit der Marke "WM 2006". Nachdem
 das Bundespatentgericht bereits entschieden hatte, dass "WM 2006" in
 zahlreichen Klassen für die FIFA schutzfähig ist, so zum Beispiel in
 der streitwesentlichen Klasse Süsswaren, wollte der Bundesgerichtshof
 dazu keine abschliessende Entscheidung fällen und hat in dieser Sache
 an das Bundespatengericht zur Entscheidung zurückverwiesen. Dort wird
 dann endgültig über die Beschwerde von Ferrero entschieden, ob in der
 Klasse Süsswaren und den anderen bereits bestätigten Waren- und
 Dienstleistungskategorien Markenschutz zu gewähren ist oder nicht.
 Bis zu dieser erneuten Bewertung durch das Bundespatengericht bleibt
 der im August 2005 gewährte Schutz bestehen.
 
 Soweit der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der FIFA
 zurückgewiesen hat, steht diese Entscheidung im Widerspruch zur
 Auffassung des für europäische Marken zuständigen
 Harmonisierungsamtes in Alicante. Die Marke "WM 2006" ist dort als
 sog. Gemeinschaftsmarke für die FIFA eingetragen und genießt deshalb
 auch in Deutschland Schutz. Die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL
 hatte schon im Herbst letzten Jahres einen Antrag von Ferrero auf
 Löschung dieser Marke erfolgreich abgewendet.
 
 Trotz der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist der Schutz der
 Marke "WM 2006" auch in Deutschland sicher gestellt, da die deutschen
 Gerichte den Schutz durch die Gemeinschaftsmarke "WM 2006" zwingend
 zu beachten haben.  Zudem hat die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL
 bei deutschen Gerichten durchgesetzt, daß "WM 2006" als sog.
 "besondere geschäftliche Bezeichnung" Schutz genießt. Deutsche
 Gerichte hatten auf dieser Grundlage in der Vergangenheit bereits
 vielfach Dritten die Benutzung von "WM 2006" untersagt. Erst vor
 wenigen Tagen erwirkte die Kanzlei LORENZ - SEIDLER - GOSSEL für die
 FIFA einstweilige Verfügungsentscheidungen bei mehreren deutschen
 Gerichten, mit denen  die Verwendung von "WM 2006" auf T-Shirts und
 Duschgel untersagt worden ist, und zwar völlig unabhängig von der
 deutschen Marke, auf die sich die Entscheidung des Bundesgerichtshofs
 bezieht.
 
 Ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist damit auch
 für die kommende Fußballweltmeisterschaft gesichert, daß
 Sportsponsoring, ohne das die Finanzierung einer sportlichen
 Großveranstaltung undenkbar wäre, auch durch das Markenrecht
 hinreichend geschützt wird.
 
 
 Originaltext:         Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62051
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62051.rss2
 
 Kontakt:
 
 Lorenz - Seidler - Gossel
 Dr. Christian Raßmann
 Widenmayerstr. 23
 80538 München
 Tel.: 089 290 100
 Fax:  089 290 10 100
 
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