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Gehb: Vorschlag der Justizministerin löst Problem nicht

Geschrieben am 20-09-2007

Berlin (ots) - Zum Vorschlag der Bundesjustizministerin, eine
gesetzliche Erlaubnis zum Abschuss von Drohnen und eines allein mit
Terroristen besetzten Flugzeuges zu schaffen, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Unsere Aufgabe ist es nicht, die unproblematischen Fälle, sondern
die problematischen Fälle zu regeln. Nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts bleibt ein tatsächlicher Abschuss eines mit
Geiseln besetzten Flugzeuges ungeregelt in der Grauzone - mit der
Konsequenz, dass der Ernstfall ausschließlich auf der Ebene des
Strafrechts und dort des entschuldigenden Notstandes abgehandelt
werden muss. Statt den Extremfall rechtlich vorzustrukturieren, das
Hauptanliegen des in Karlsruhe gescheiterten Luftsicherheitsgesetzes,
wird gerade dieser Fall weiterhin vom Recht ausgeblendet und der
individuellen Entscheidung der Exekutive überantwortet. Jeder
Entscheidungsträger wird wie bisher damit in einem ausweglosen
Dilemma allein gelassen und mit einem Ermittlungsverfahren überzogen.
Damit ist die Rechtslage und deren Beurteilung nach der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts nicht anders als vorher.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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