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Westdeutsche Zeitung: BGH-Urteil zu: Geständnis vor V-Mann = von Peter Kurz

Geschrieben am 26-07-2007

Düsseldorf (ots) - Ein als Privatmann getarnter Polizist
erschleicht sich das Vertrauen des Verdächtigen und kommt so an
dessen Geständnis. Der Mann wird verurteilt, der Gerechtigkeit ist
Genüge getan. Wie kommt da der Bundesgerichtshof dazu, das Urteil in
dem Wuppertaler "Mallorca-Mord"-Prozess aufzuheben? Haben wir nicht
schon ganz andere Diskussionen erlebt als darüber nachgedacht wurde,
ob Ermittler nicht auch Folter einsetzen dürfen? Verglichen damit ist
eine listige Ermittlungstaktik doch geradezu sympathisch. Doch in
jeder List steckt nicht nur Raffinesse, sondern auch etwas
Verschlagenes. Es geht etwas nicht mit rechten Dingen zu. Und wenn es
nicht mit rechten Dingen zugeht in einem Verfahren, das doch
rechtsstaatlich sein soll, muss man stutzig werden.
Es ist ein eherner Grundsatz eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens,
dass sich kein Beschuldigter selbst belasten muss. Und dass aus
seinem Schweigen keine negativen Schlüsse gezogen werden dürfen. Eben
deshalb steht am Anfang jeder Beschuldigtenvernehmung der Hinweis auf
sein Auskunftsverweigerungsrecht. Dieses Recht wird ausgehebelt, wenn
der Betroffene durch Täuschung zur selbst belastenden Aussage
gebracht wird.
Aber wir haben doch ein Geständnis, der Mann hat die Tat, der das
damals 15-jährige Mädchen zum Opfer fiel, zugegeben wie kann die
Justiz ihn da laufenlassen? Und wie erklärt man das den Angehörigen
des zu Tode gekommenen Opfers? Aus der Opferperspektive ist das wohl
in der Tat nicht zu verstehen. Wobei darauf hinzuweisen ist, dass die
Aufklärung im erneuten Prozess vielleicht ja doch noch gelingt. Der
Versuch einer Erklärung kann nur aus einer weiter entfernteren
Perspektive Erfolg haben. Hätte der Bundesgerichtshof grünes Licht
für eine solche Ermittlungsmethode gegeben, so hätte das eine fatale
Signalwirkung gehabt. Generell hätte das Recht jedes Verdächtigen,
sich nicht selbst belasten zu müssen, Schaden genommen. "Die
Strafverfolgung zwingt nicht zur Aufklärung der Tat um jeden Preis",
sagte Bundesrichter Klaus Tolksdorf gestern. Das kann im Einzelfall
zu einem schreiend ungerechten Prozessausgang führen. Doch am Ende
garantiert eine solche konsequente Haltung die Rechtsstaatlichkeit
unseres Strafverfahrens insgesamt.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62556
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Westdeutsche Zeitung
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Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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