| | | Geschrieben am 26-07-2007 Südwest Presse: Kommentar zur Landtags-SPD
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 Ulm (ots) - Es gibt Urteile, aus denen auch die Verlierer noch ein
 Stück Genugtuung ziehen dürfen. Das gestrige des Staatsgerichtshofs
 gehört nicht dazu. Ute Vogt und mit ihr die Landtags-SPD sind
 vielmehr voll aufgelaufen mit ihrem Begehren, die Parlamentsmehrheit
 gegen den beantragten Untersuchungsausschuss zum so genannten
 Baden-Deal als verfassungswidrig einzustufen.
 Wer in dem Urteil eine grobe Missachtung des Minderheitenrechts der
 Opposition, gar einen Schlag gegen den Parlamentarismus sieht, irrt.
 Vielmehr haben die Richter mit ihrem sehr grundsätzlichen Votum nur
 erfreulich deutlich gemacht, dass zur funktionierenden
 Gewaltenteilung in der Demokratie eben auch ein Kernbereich der
 Exekutive gehört. Solange die Regierung sich wie im vorliegenden Fall
 noch auf dem Weg zu einer Entscheidung befindet, kann die
 Legislative, das Parlament, nicht gleichzeitig versuchen, die
 Entscheidungsfindung mit den strafprozessualen Zwangsmitteln eines
 Untersuchungsausschusses zu beeinflussen. Kontrollieren statt
 Mitregieren lautet die verfassunsgsrechtliche Vorgabe für das
 Parlament, insbesondere für die Opposition, so sehr das schmerzen
 mag.
 Die Grünen waren klüger. Die blutige Nase vor Gericht haben sich die
 Sozialdemokraten allein geholt. Für ihre Landes- und
 Fraktionsvorsitzende Ute Vogt, die den Weg in die Sackgasse gewiesen
 hatte, wird es nicht leichter.
 
 Originaltext:         Südwest Presse
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