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Südwest Presse: Kommentar zur Landtags-SPD

Geschrieben am 26-07-2007

Ulm (ots) - Es gibt Urteile, aus denen auch die Verlierer noch ein
Stück Genugtuung ziehen dürfen. Das gestrige des Staatsgerichtshofs
gehört nicht dazu. Ute Vogt und mit ihr die Landtags-SPD sind
vielmehr voll aufgelaufen mit ihrem Begehren, die Parlamentsmehrheit
gegen den beantragten Untersuchungsausschuss zum so genannten
Baden-Deal als verfassungswidrig einzustufen.
Wer in dem Urteil eine grobe Missachtung des Minderheitenrechts der
Opposition, gar einen Schlag gegen den Parlamentarismus sieht, irrt.
Vielmehr haben die Richter mit ihrem sehr grundsätzlichen Votum nur
erfreulich deutlich gemacht, dass zur funktionierenden
Gewaltenteilung in der Demokratie eben auch ein Kernbereich der
Exekutive gehört. Solange die Regierung sich wie im vorliegenden Fall
noch auf dem Weg zu einer Entscheidung befindet, kann die
Legislative, das Parlament, nicht gleichzeitig versuchen, die
Entscheidungsfindung mit den strafprozessualen Zwangsmitteln eines
Untersuchungsausschusses zu beeinflussen. Kontrollieren statt
Mitregieren lautet die verfassunsgsrechtliche Vorgabe für das
Parlament, insbesondere für die Opposition, so sehr das schmerzen
mag.
Die Grünen waren klüger. Die blutige Nase vor Gericht haben sich die
Sozialdemokraten allein geholt. Für ihre Landes- und
Fraktionsvorsitzende Ute Vogt, die den Weg in die Sackgasse gewiesen
hatte, wird es nicht leichter.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
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Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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