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Uhl: Fachkräftemangel ist keine Folge des Aufenthaltsrechts

Geschrieben am 24-07-2007

Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte über erleichterte
Zuwanderung aufgrund von Fachkräftemangel erklärt der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Die deutsche Wirtschaft kann bereits jetzt in ausreichendem Maße
auf Fachkräfte aus dem Ausland und den neuen osteuropäischen
Mitgliedstaaten zurückzugreifen, wenn der heimische Arbeitsmarkt den
Bedarf nicht abdecken kann.

So wurden im Jahr 2006 insgesamt ca. 68.000 Aufenthaltstitel an
Ausländern aus Drittstaaten zum Zwecke der Beschäftigung nach § 18
Aufenthaltsgesetz erteilt. Dies betraf in über 14.000 Fällen
IT-Fachkräfte, sonstige qualifizierte Fachkräfte,
Hochschulabsolventen, leitende Angestellte sowie den internationalen
Personalaustausch von Fachkräften. Darüber hinaus erhielten 456
Hochqualifizierte sofort ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

Hinzu kommt, dass fast 13.000 Fachkräften aus den neuen
osteuropäischen Mitgliedstaaten im Jahr 2006 und ca. 7.000 im ersten
Halbjahr 2007 eine dauerhafte Arbeitsberechtigung erteilt worden ist
Sollte aufgrund anhaltender positiver Wirtschaftslage in einzelnen
Branchen ein Fachkräftemangel nachgewiesen werden, könnte die
Bundesagentur für die betroffenen Berufsgruppen oder
Wirtschaftszweige zusätzlich auf die individuelle Vorrangprüfung
verzichten und das Verfahren für die Fachkräfte erheblich
beschleunigen. Dieses Instrument bietet das geltende Aufenthaltsrecht
nämlich bereits jetzt schon.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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