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Krogmann/ Klöckner: Verbraucher besser vor Telefonwerbung schützen

Geschrieben am 15-05-2007

Berlin (ots) - Zur Ankündigung des Bundesjustizministeriums gegen
unerlaubte Telefonwerbung mit einem Bußgeldtatbestand vorzugehen,
erklären die Parlamentarische Geschäftsführerin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und zuständige Berichterstatterin in der
Wirtschafts-Arbeitsgruppe, Dr. Martina Krogmann MdB, und die
Verbraucherschutzbeauftragte CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia
Klöckner MdB:

Die Einsicht der Bundesjustizministerin Zypries, nun doch gegen
unerlaubte Telefonwerbung vorgehen zu wollen und damit endlich dem
Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu folgen, ist zu begrüßen.
Lange Zeit hatte das Justizministerium auf schriftliche Anfragen und
Nachfragen eine Regelungsnotwendigkeit bestritten. Bereits Anfang
März hatte die Union im Rahmen einer Anhörung diverse Instrumente
diskutiert und eine Prüfbitte an das Justizministerium gestellt,
inwiefern z. B. eine Anhebung des unteren Rahmens für das
Ordnungsgeld, das bei unlauterer Telefonwerbung verhängt wird,
effektiv sein könnte. Dadurch kann bereits der erste Verstoß gegen
die gerichtliche Anordnung zu einer spürbaren finanziellen Einbuße
beim Unternehmen führen. Der Anreiz für illegale Anrufe muss gesenkt
und Vertragsbindungen hinterfragt werden. Unerbetene Werbeanrufe sind
für jeden belästigend und schädigen das Image der Unternehmen, die
sich an Recht und Gesetz halten.

Die Ankündigung einer Gesetzesänderung ist daher zu begrüßen, aber
Gesetze müssen auch anwendbar und wirkungsvoll sein. Frau Zypries
Vorstoß ist aber ungenügend und greift zu kurz. Die Einführung eines
Bußgeldtatbestandes ist allein nicht ausreichend, um Verbraucher vor
unerwünschten Telefonanrufen zu schützen. Um illegaler Telefonwerbung
entgegen zu werden, benötigen wir eine Vielzahl von Maßnahmenbündel,
und selbst dann ist vor allem auch der Verbraucher gefragt. Denn ohne
eine ausreichende Sachverhaltsdarlegung oder eine Zeugenaussage im
Verfahren wird eine effektive Rechtsverfolgung bei illegaler
Telefonwerbung kaum möglich sein. Flächendeckende Aufklärung tut hier
Not, ebenso eine bessere Vernetzung der beteiligten Gruppen z. B. der
Verbraucherzentralen, der Netzagentur, der Wettbewerbszentrale, den
Call-Centern und Unternehmen. Ebenso muss darüber nachgedacht werden,
das Widerrufsrecht auf Lotterie und Gewinnspiele zu erweitern. Auch
dies hat die CDU/CSU-Bundestagfraktion schon vor einiger Zeit als
Anregung an das Bundesjustizministerium gegeben. Ein von Frau Zypries
angekündigtes Verbot der Rufnummerunterdrückung ist aufgrund
unzureichender Verfolgbarkeit bzw. der technischen Möglichkeit der
Rufnummernfälschung dagegen nur bedingt zielführend.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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