| | | Geschrieben am 26-04-2007 Förderung ist nicht teilbar / Kolpingwerk geht Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nicht weit genug
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 Köln (ots) - Demnächst berät der Bundestag in einer ersten Lesung
 den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
 Engagements. Mit ihm wird eine Verbesserung der steuerlichen
 Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auf den Weg
 gebracht. Wer regelmäßig, mit einem durchschnittlichen Aufwand von
 mindestens 20 Zeitstunden monatlich und im Auftrag einer
 gemeinnützigen Organisation freiwillig unentgeltlich alte, kranke
 oder behinderte Menschen betreut, soll künftig in den Genuss einer
 Steuerermäßigung von 300 Euro kommen.
 
 "Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, er ist aber
 immer noch viel zu klein, um der Bedeutung des ehrenamtlichen
 Engagements gerecht zu werden", begrüßt
 Kolping-Bundesvorstandsmitglied Gitte Scharlau  die Initiative.
 Nachdenklich stimmt sie der zu sehr begrenzte Kreis derer, die die
 geplanten Vorteile in Anspruch nehmen können. Für das Kolpingwerk sei
 es auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit nicht
 nachvollziehbar, warum der Steuerabzug nur beim Engagement zugunsten
 alter, kranker und behinderter Menschen Anwendung finden solle. "Die
 Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist nicht
 teilbar. Das eine, unmittelbar mildtätige Engagement ist nicht
 gesellschaftstragender als das andere, vereins-oder
 verbandsbezogene", erklärt Gitte Scharlau. Nur durch die Vielfalt des
 Engagements erfahre die Gesellschaft die von bürgerschaftlicher
 Verantwortungsübernahme gespeiste Lebendigkeit, die allen Bürgerinnen
 und Bürgern zugute komme.
 
 Der katholische Sozialverband mit mehr als 270.000 Mitgliedern
 fordert daher eine Ausweitung der Regelung auf die Bereiche
 kirchliches Engagement und Engagement in Vereinen und Verbänden.
 Gleiches gelte für den Sport, die Hilfs- und Rettungsdienste sowie
 die Feuerwehr. Bereits im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001
 sei aus dem Kolpingwerk der Anstoß gekommen, so genannte Zeitspenden
 steuerlich anzuerkennen. "Durch den aktuellen Gesetzentwurf sieht
 sich das Kolpingwerk Deutschland in seinem frühen Impuls bestätigt",
 bekräftigt Scharlau. Der angekündigte Steuernachlass stelle einen
 weiteren kleinen Schritt zur politischen Umsetzung der vom
 Kolpingwerk geforderten Gleichwertigkeit der Arbeitsformen
 Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftliches Engagement dar.
 Während dies für die Familienarbeit durch den Erwerb von
 Rentenanwartschaften für Kindererziehung bereits seit den 1990er
 Jahren, wenn auch noch längst nicht in angemessenem Umfang, der Fall
 sei, werde mit der Steuerermäßigung für ehrenamtliches mildtätiges
 Engagement Neuland beschritten.
 
 Originaltext:         Kolpingwerk Deutschland gGmbH
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2
 
 Pressekontakt:
 Kolpingwerk Deutschland
 Heinrich Wullhorst
 -Pressesprecher-
 Kolpingplatz 5-11
 50667 Köln
 Tel:   (0221) 20701-241
 Mobil: (0172) 5604303
 E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
 Homepage: www.kolping.de
 
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