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Förderung ist nicht teilbar / Kolpingwerk geht Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nicht weit genug

Geschrieben am 26-04-2007

Köln (ots) - Demnächst berät der Bundestag in einer ersten Lesung
den Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements. Mit ihm wird eine Verbesserung der steuerlichen
Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement auf den Weg
gebracht. Wer regelmäßig, mit einem durchschnittlichen Aufwand von
mindestens 20 Zeitstunden monatlich und im Auftrag einer
gemeinnützigen Organisation freiwillig unentgeltlich alte, kranke
oder behinderte Menschen betreut, soll künftig in den Genuss einer
Steuerermäßigung von 300 Euro kommen.

"Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, er ist aber
immer noch viel zu klein, um der Bedeutung des ehrenamtlichen
Engagements gerecht zu werden", begrüßt
Kolping-Bundesvorstandsmitglied Gitte Scharlau die Initiative.
Nachdenklich stimmt sie der zu sehr begrenzte Kreis derer, die die
geplanten Vorteile in Anspruch nehmen können. Für das Kolpingwerk sei
es auch im Hinblick auf die Steuergerechtigkeit nicht
nachvollziehbar, warum der Steuerabzug nur beim Engagement zugunsten
alter, kranker und behinderter Menschen Anwendung finden solle. "Die
Förderung und Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist nicht
teilbar. Das eine, unmittelbar mildtätige Engagement ist nicht
gesellschaftstragender als das andere, vereins-oder
verbandsbezogene", erklärt Gitte Scharlau. Nur durch die Vielfalt des
Engagements erfahre die Gesellschaft die von bürgerschaftlicher
Verantwortungsübernahme gespeiste Lebendigkeit, die allen Bürgerinnen
und Bürgern zugute komme.

Der katholische Sozialverband mit mehr als 270.000 Mitgliedern
fordert daher eine Ausweitung der Regelung auf die Bereiche
kirchliches Engagement und Engagement in Vereinen und Verbänden.
Gleiches gelte für den Sport, die Hilfs- und Rettungsdienste sowie
die Feuerwehr. Bereits im Internationalen Jahr der Freiwilligen 2001
sei aus dem Kolpingwerk der Anstoß gekommen, so genannte Zeitspenden
steuerlich anzuerkennen. "Durch den aktuellen Gesetzentwurf sieht
sich das Kolpingwerk Deutschland in seinem frühen Impuls bestätigt",
bekräftigt Scharlau. Der angekündigte Steuernachlass stelle einen
weiteren kleinen Schritt zur politischen Umsetzung der vom
Kolpingwerk geforderten Gleichwertigkeit der Arbeitsformen
Erwerbsarbeit, Familienarbeit und bürgerschaftliches Engagement dar.
Während dies für die Familienarbeit durch den Erwerb von
Rentenanwartschaften für Kindererziehung bereits seit den 1990er
Jahren, wenn auch noch längst nicht in angemessenem Umfang, der Fall
sei, werde mit der Steuerermäßigung für ehrenamtliches mildtätiges
Engagement Neuland beschritten.

Originaltext: Kolpingwerk Deutschland gGmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=52043
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_52043.rss2

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
-Pressesprecher-
Kolpingplatz 5-11
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-241
Mobil: (0172) 5604303
E-Mail: heinrichwullhorst@kolping.de
Homepage: www.kolping.de


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